Politik | 12.05.2020

Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Rübenach

Unhaltbare Verwaltungsvorschläge

Rübenach. Koblenz braucht dringend Wohnraum, ebenso der Stadtteil Rübenach, weshalb sich die SPD für die Entwicklung von Baugebieten ‚In der Grünwies‘ und in der ‚Von-Eltz-Straße‘ stark gemacht.

Dennoch zeigten sich die Rübenacher Ratsmitglieder Marion Lipinski-Naumann und Fritz Naumann entsetzt über die Beschlussvorlage der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Koblenz. „Es macht mich fassungslos, dass gültige Ratsbeschlüsse und Empfehlungen des Ortsbeirates seitens der Verwaltung völlig ignoriert werden“, so Lipinski-Naumann. Hintergrund sind verschiedene geplante Wohn- und Gewerbebauprojekte im Stadtteil Rübenach. So soll beispielsweise das Gebiet am Brückerbach für Wohnbebauung vorgesehen werden. Dies sehen die Rübenacher Sozialdemokraten jedoch kritisch. „Dieser Teil des Brückerbaches stellt noch ein wirkliches Biotop dar. Jeder, der sich dort auskennt oder im nahem Umfeld wohnt, weiß, dass hier der Buntspecht, der Eichelhäher, das Eichhörnchen und viele Tiere mehr ihren Wohnort haben. Hinzu kommt die Erschwernis, dass bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan ‚In der Grünwies‘ in Umsetzung befindlich ist und ebenfalls mit Bebauung an dieses Gebiet heranrücken wird“, erläutert die SPD-Fraktionsvorsitzende.

Auch sei bereits ein Niedermoor, dann im Bereich des Brückerbaches bestanden habe, bereits verschwunden. „Anstatt hier weitere Bebauung zuzulassen, sollte man vielmehr überlegen, hier Renaturierungsmaßnahmen zu ergreifen“, gibt Ratsmitglied Naumann zu bedenken. Die Empfehlung der Verwaltung lautet hingegen, der Ablehnung dieser Maßnahme durch den Ortsbeirat nicht zu folgen.

Gleiches gilt für das Baugebiet ‚Obere Mühlenstraße‘, nahe des zweiten Rübenacher Bachlaufs (Anderbach). Hier soll ein Gebiet für Wohnbebauung vorgesehen werden, dass bei Starkregenereignissen in Rübenach als Versickerungsfläche für Regenwasser gebraucht wird. Die Höhenunterschiede und die dann vorhandene Bebauung würden zu einem neuen Bachbett in der oberen Mühlenstraße führen, dass natürlich nicht gewollt ist. „Hinzu kommt, dass der vom Gutachter empfohlene Mindestabstand zum Anderbach bei einer möglichen Bebauung nicht kontrolliert werden kann“, ergänzt Naumann.

Völlig unverständlich ist für die beiden Kommunalpolitiker schließlich die Ablehnung der Beschränkung der Gewerbegebietsfläche an der A 61 auf 60 Hektar. Lipinski-Naumann führt aus: „Hierzu gibt es einen gültigen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016. Es ist mir unbegreiflich, wie die Verwaltung bei allen genannten Baumaßnahmen gültige Beschlusslagen ignoriert.“

Die Beschlussvorlage in der Mai-Sitzung sei so nach Meinung der SPD nicht hinnehmbar. Eine erneute Diskussion der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird daher für die Juni-Sitzung des Ausschusses angestrebt.

Pressemitteilung der

SPD-Stadtratsfraktion

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Kommentare
17.05.202000:09 Uhr
juergen mueller

Davon abgesehen,dass die Verwaltung entgegen Beschlüssen des Stadtrates immer noch das macht,was nach ihrem Rechtsfinden richtig u.förderlich ist,gibt es hier offensichtlich Wissenslücken.Meines Wissens ist ein Stadtratbeschluss kein Verwaltungsakt,da ihm als gremiumsinterne Maßnahme die Außenwirkung fehlt,die Bestand hat,wenn sie durch den OB umgesetzt wird,was hier nicht der Fall zu sein scheint.Davon abgesehen,wer geglaubt hat,dass sich die Stadt mit 60 ha wirklich zufrieden geben wird,der irrt gewaltig und das wissen auch die Ratsmitglieder.Für uns als Bürger*innen werden Entscheidungen des Stadtrates erst sichtbar,wenn sie durch die Verwaltung verwirklicht werden,eine Verwaltung,die als entscheidender Impulsgeber der Kommunalpolitik fungiert,ganz einfach aus dem Grunde,da die Verwaltung im Gegensatz zum Stadtrat "hauptberuflich" als Spezialist u.Träger mit Fachkompetenz agiert.SIE entscheidet letztendlich als Dienstleister u.nicht der Stadtrat,der es wissen müsste.

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