Politik | 25.01.2021

Handwerk bringt sich in Corona-Krisenmanagement der Landesregierung ein

Unterstützung für betroffene Handwerke muss beschleunigt werden

Videokonferenz mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Lockdown der Wirtschaft ist keine Lösung

Symbolbild.Foto: annawaldl/Pixabay

Mainz/Koblenz. Im Austausch mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Rahmen einer heutigen Video-Konferenz hat Kurt Krautscheid, Präsident der Handwerkskammer (HwK) Koblenz und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern im Land, Überlegungen für mobiles Arbeiten und Home-Office in der Wirtschaft unterstützt. „Da, wo es im Handwerk möglich ist, soll es bitte durch die Betriebe umgesetzt werden. Das gilt auch für unsere Handwerkskammer, die bereits ab der ersten Corona-Welle ein Konzept für mobiles oder häusliches Arbeiten erarbeitet und mit ihren Mitarbeitern erfolgreich umgesetzt hat.“

Die Landesregierung und das Handwerk verfolgen gemeinsam einen Weg, „der nicht im kompletten Herunterfahren der Wirtschaft enden darf. Hierbei müssen wir prüfen und abwägen, welche Abläufe eben nicht digital und von zu Hause durchgeführt werden können.“ Mit Blick auf die über 130 Berufe des Handwerks ist der Anteil an händischer, praktischer Arbeit mit Maschinen und auf Baustellen hoch im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen, so Banken oder Verwaltung. „Unsere Betriebe sind außerdem personell eher kleinteilig strukturiert. Das kommt uns aktuell sehr entgegen, denn über eine strikte Einhaltung der Hygienekonzepte sind Handwerksbetriebe von Corona-bedingten Schließungen nur sehr selten betroffen.“ Dort, wo das Handwerk noch effektiver werden kann, wird es alle Möglichkeiten ausschöpfen.

„In der Konferenz mit Malu Dreyer habe ich aber auch sehr deutlich eine verstärkte Unterstützung der Gewerke angesprochen, die bereits geschlossen sind.“ Ganz vorne stehen hierbei das Friseur- sowie Kosmetikerhandwerk. „Die Novemberhilfen kommen aufgrund der angewiesenen Friseur-Schließungen ab Mitte Dezember nicht zur Anwendung, die Auszahlung der Dezember-Hilfen laufen längst nicht so reibungslos, wie es nötig wäre. Die sogenannte Überbrückungshilfe III kann noch nicht beantragt werden. Finanzielle Unterstützung brauchen die betroffenen Betriebe aber jetzt und sofort!“

Hier erwartet das Handwerk eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch die Politik. „Wir bearbeiten zusammen mit der Landesregierung ein aktives Krisenmanagement, halten einen sehr engen Dialog. Das ist gut und wichtig. Gerade deshalb kennt man dort die dringlichsten Notfälle und wir haben Vorschläge gemacht, wie effektiv geholfen werden kann.“

Die Handwerkskammer Koblenz weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, welche Corona-Hilfen es aktuell gibt und welche Gewerke sie nutzen können:

Betriebe wie Kosmetikstudios, die seit 2. November 2020 geschlossen haben müssen, steht die November- und Dezemberhilfe zur Verfügung. Diese beläuft sich auf bis zu 75 Prozent Erstattung des Umsatzes aus dem Vergleichsmonat 2019. Sie kann bis 30. April 2021 beantragt werden.

Für Betriebe, und darunter fallen insbesondere auch Friseursalons, die vom Lockdown seit 16. Dezember 2020 betroffen sind, wurde die Überbrückungshilfe erweitert. Hierbei werden Zuschüsse zu den monatlichen betrieblichen Fixkosten abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019 erstattet. Die Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020 ist derzeit bis einschließlich 31. März 2021 beantragbar.

Daneben wird eine verbesserte Überbrückungshilfe III bis Juni 2021 zur Verfügung gestellt. Für Soloselbstständige besteht dabei die Möglichkeit die sogenannte „Neustarthilfe“ zu beziehen: Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 % des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Eine Beantragung der Überbrückungshilfe III ist aktuell aber noch nicht möglich.

Die Hilfen werden über die Onlineplattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de meist über den Steuerberater beantragt.

Daneben können Unternehmen Kurzarbeit anmelden und Lohnersatzleistungen des Kurzarbeitergeldes erhalten.

Dies kann mittlerweile auch für Auszubildende beantragt werden oder Betriebe nutzen bei Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bis Juni 2021.

Die Betriebsberater, Ausbildungsberater und Digitalisierungsberater der HwK Koblenz beraten hierzu und zu allen anderen Fragen mit einem kostenfreien Beratungsangebot.

Weitere Informationen zu Corona-Hilfen für das Handwerk,

Telefon (02 61) 39 82 57, beratung@hwk-koblenz.de, www.hwk-koblenz.de

Pressemitteilung

HwK Koblenz

Symbolbild.Foto: annawaldl/Pixabay

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