Antrag der SPD Grafschaft
Unterstützung von Familien mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen
Finanzielle Unterstützung auf Basis einer freiwilligen Zuwendung soll verabschiedet werden
Grafschaft. In den letzten Jahren hat sich die Aufgabe des Sozial-, Kultur-, Sport- und Demografieausschuss erfreulicherweise gravierend verändert. Wurden in der Vergangenheit dort eher im standardisierten Entscheidungsprozess Zuschüsse an Vereine vergeben, werden nun verstärkt zusätzlich auch finanzielle Unterstützungen im sozialen Bereich angeregt, beraten und auf den Weg gebracht.
Dazu gehören unter anderem die Unterstützung des Synagogenvereins Ahrweiler für das Projekt Lager Rebstock, die Unterstützung der Ahrweiler Tafel, des Deutschen Roten Kreuzes, des Tierheims Remagen und vieles mehr.
In diesem Kontext versteht sich auch der SPD-Antrag „Finanzielle Unterstützung von Familien mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen“ auf der Basis einer freiwilligen Zuwendung. Diesem SPD-Antrag stimmten alle Fraktionen im Gemeinderat bereits grundsätzlich zu. Offen waren lediglich die Durchführungsbestimmungen, die jetzt in der Ratssitzung vom 1. März abschließend verabschiedet werden sollen.
Dazu die SPD Vorschläge:
Das sogenannte „Begrüßungsgeld für Neugeborene“ soll nach Vorstellung der SPD von bisher 50 auf 100 Euro je Kind erhöht werden. Das bisherige Prozedere, diesen Betrag als Gutschein zu vergeben, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Pflegebedürftige Personen in der Gemeinde sollen mit ebenfalls 100 Euro pro Jahr unterstützt werden. Als Berechtigungsnachweis der Verwaltung gegenüber dient lediglich die Vorlage des Pflegegeld-Bescheides. Die Ausgabe sollte ebenfalls über einen Gutschein erfolgen.
Die Zuwendung soll unabhängig von der Pflegestufe gewährt werden. Bei der Beratung stellte sich im Fachausschuss die Frage, ob eine solche Zuwendung auf gewährte Sozialleistungen angerechnet und der Unterstützungseffekt damit „verpuffen“ würde. Diese Bedenken von CDU und FWG bedurften einer Klärung. Auch war die Anzahl der infrage kommenden Personen zum Zeitpunkt der Sitzung nicht klar. Dazu stellt die SPD nach ihren Recherchen fest: In der Gemeinde Grafschaft kommen etwa 200 Personen für eine solche Zuwendung infrage. Erfahrungsgemäß werden rund 60 Prozent dieser Personen die Leistung in Anspruch nehmen. Lediglich vier Personen davon beziehen Sozialleistungen. Eine eventuelle Anrechenbarkeit ist daher zu vernachlässigen, ist aber auch eher unwahrscheinlich.
Soziale Verantwortung
„Nicht nur in den großen Investitionsprojekten und Pflichtaufgaben, wie dem Bau von Schulen und Kitas, die Verbesserung von Infrastruktur und Hochwasserschutz, sondern gerade in den kleinen, freiwilligen Maßnahmen zeigen sich die Bürgernähe und die soziale Verantwortung einer Gemeinde“, so Udo Klein, SPD Grafschaft. Der Vorteil einer freiwilligen gemeindlichen Zuwendung liegt darin, dass die Empfängergruppe, die Höhe der Zuwendung und die Rahmenbedingungen vom Rat selbst bestimmt werden können. Also ein einfaches, zielorientiertes und unbürokratisches Instrument gemeindlicher Unterstützung im Rahmen unserer Selbstverwaltung. Die Kosten der Aktion sind im Rahmen des Gemeindehaushaltes überschaubar und vertretbar. Die SPD-Fraktion ist zuversichtlich, dass nun, nach Klärung der offenen Fragen, der Unterstützung von Familien mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen nichts mehr im Wege steht.
Pressemitteilung
SPD Grafschaft
