„Sollte innerorts Tempo 30 gelten?“ in BLICK aktuell 31/23
Unverzüglich handeln
Beim Schutz unserer Umwelt geht es doch schon lange nicht mehr darum, klimatische Katastrophen abzuwenden, sondern deren alltägliche Folgen abzumildern. Daher sollte eine Art „Beweislastumkehr“ dergestalt einsetzen, dass man sich nicht mehr darüber auseinandersetzt, welche künftigen Maßnahmen hierfür vernünftig sind, sondern unverzüglich versucht, alle Verhaltensweisen abzustellen oder zumindest einzuschränken, die unvernünftig sind.
„Highlife in Tüten“ auf unseren Autobahnen und Landstraßen ist unvernünftig - also Tempo 100 außerorts. Punkt. Unverhältnismäßiger „Rundumschutz“ für Autofahrer (und -parker!) gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern (insbesondere den Fußgängern) ist nicht nur unvernünftig, sondern auch höchst ungerecht - also: wenn überhaupt Privat-PKW in den Innenstädten erlaubt sind, dann wenigstens mit höchstens Tempo 30.
Claus Marquardt,
Heimbach-Weis