Politik | 26.03.2019

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei ehemalige und einen aktuellen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Koblenz

Verdacht der Bestechlichkeit

Koblenz. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am heutigen Dienstag mitteilt, führt sie gegen zwei ehemalige und einen aktuellen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit (§ 332 Absatz 1 Strafgesetzbuch). Die verfahrensgegenständlichen Vorwürfe, so der leitende Oberstaatsanwalt Kruse, beziehen sich auf die Tätigkeit der Beschuldigten beim Ausländeramt der Stadt Koblenz.

In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz heißt es: „Einer der drei Beschuldigten, der zwischenzeitlich nicht mehr bei der Stadtverwaltung Koblenz bedienstet ist, befindet sich seit Oktober 2018 in Untersuchungshaft, weil in seinem Fall dringender Tatverdacht besteht und die Haftgründe der Flucht- und der Verdunkelungsgefahr vorliegen. Dieser Beschuldigte soll Gegenleistungen für Diensthandlungen aus dem Bereich des Ausländerrechts gefordert oder angenommen haben.

Bei den begünstigten Ausländern handelt es sich zum Teil um Asylbewerber, zum Teil um Personen, die mit einem Visum zur ärztlichen Behandlung, zum vorübergehenden Aufenthalt oder zum Studium in das Bundesgebiet eingereist sind. Der inhaftierte Beschuldigte ist zudem des Verwahrungsbruchs (§ 133 Absatz 1, Absatz 3 Strafgesetzbuch) und der Vorbereitung der Fälschung von aufenthaltsrechtlichen Papieren (§§ 275, 276a Strafgesetzbuch) verdächtig. Er soll Akten oder Aktenbestandteile des Ausländeramts vernichtet und entwendet haben und die Fälschung von aufenthaltsrechtlichen Papieren vorbereitet haben, indem er sich Vordrucke hierfür verschaffte.

Gegen die übrigen zwei Beschuldigten besteht ausschließlich der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit. Sie befinden sich auch nicht in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt darüber hinaus in diesem Tatkomplex gegen insgesamt 29 ausländische Beschuldigte, die verdächtig sind, den in Haft befindlichen ehemaligen Mitarbeiter des Ausländeramts bestochen zu haben (§ 334 Absatz 1 Strafgesetzbuch). Insofern werden 21 gesonderte Ermittlungsverfahren geführt.

In enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Koblenz und dem Kommissariat für Wirtschaftskriminalität des Polizeipräsidiums Koblenz wurden in mehreren Durchsuchungsmaßnahmen seit Oktober 2018 Beweismittel sichergestellt, deren Auswertung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.“

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