Kinderrechte im Grundgesetz:

Verhandlungen zu Grundgesetzänderung gescheitert

10.06.2021 - 17:06

Bendorf. Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben an der CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Der von der SPD-Bundestagsfraktion eingeforderte nötige Einigungswille war am Ende leider nicht da. CDU und CSU waren nicht bereit, den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Damit hält die Union eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht ein. „Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit automatisch ihre Familien zu stärken“, so Marc Ruland, Generalsekretär der SPD Rheinland-Pfalz, und Christoph Schmitt, SPD-Bundestagskandidat. „Gerade Kinder und Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird“, sind sich die beiden einig.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz aller Bemühungen der SPD keine Einigung gefunden werden. „An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, dass die Union nicht willens ist, eine moderne und progressive Gesellschaftspolitik zu forcieren. Wir werden mit voller Überzeugung daran arbeiten, die Position der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und dafür sorgen, dass Kinder in der Praxis stets umfassenden Schutz und die Chance zu ihrer bestmöglichen Entwicklung bekommen“, bekräftigen Ruland und Schmitt. Pressemitteilung

SPD Mayen-Koblenz

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14.06.2021 08:34 Uhr
K. Schmidt

Es gab ja schon einen Gesetzesentwurf, der da lautete:
"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Dieser Entwurf nannte in der Begründung auch, was sich dadurch ändern würde: Nämlich gar nix. Reine Signalpolitik, mal wieder nur ein "Zeichen setzen". Man muss schon sehr politisch engstirnig (weltfremd?) denken, um in solche Sachen irgendeinen Mehr- oder Minderwert zu interpretieren. Beschließt es oder nicht, es bringt so oder so nichts.
Aber ich finde es immerhin schön, dass die SPD diese wichtige Pressemeldung hier auch mit Fotos von fröhlichen Kindern unterlegt hat ;-)



12.06.2021 15:43 Uhr
S. Schmidt

@Michael Koch, ich habe selten so viel Inhaltloses Geschreibsel gelesen, weiterhin unterstellen sie anderen Menschen Dinge, die sie substanzlos Behauptet. Eine Entschuldigung lasse ich aber gelten, wir befinden uns im Wahlkampf und die SPD muss halt kämpfen.



12.06.2021 02:03 Uhr
juergen mueller

UNSERE Kinder, Herr Ruland? Die der SPD?
Die Politik der SPD war von jeher darauf ausgerichtet, erst einmal ihren selbst gesteckten Zielen gerecht zu werden u. das mit Versprechen, deren Verfallsdatum bereits mit deren Ausspruch mit einkalkuliert wurde.
Politische Versprechen, nicht nur wahlkampftaktisch, sondern generell, sind nichts wert, egal ob kommunal, landes- oder bundesweit.
Politik ist das, als das man sie ansehen muss - etwas, in dem man das ausleben kann, wofür andere Berufe keine geeignete Basis darstellen ... Selbstbestätigung/darstellung, Machtbewusstsein, gesetzkonforme Nebenverdiensttätigkeiten, die einem neben seinem eigentlichen Beruf noch zusätzliche Einkünfte sichert, die man als ehrenamtliche Tätigkeit verkauft, ein verlogenes Regim, das man als freiheitlich demokratisch verkauft.
Die SPD ist weit davon entfernt, was man als sozial bezeichnen könnte, ein Fremdwort, für das es viele kommunal, landes- u. bundesweite Beispiele gibt.



11.06.2021 20:38 Uhr
Michael Koch

Kinder benötigen sehr wohl besondere Rechte, denn die Kinder und Ihre Familien sind unsere Zukunft. Wer dies nicht versteht, kann dies nur im eigenen Interesse nicht verstehen oder hat die grundlegenden Probleme unserer Gesellschaft noch nicht verstanden. Wer hier und jetzt wirklich behauptet, dass dass eine Forderung nach mehr Kinderrechten einem totalitärem Regime entspringen würden, wie es hier in den Kommentaren behauptet wurde, der sollte wirklich seinem guten Menschenverstand und seinen gesellschaftlichen Kompass überdenken. Im Übrigen kümmert sich die SPD um Wohnraum, kann Ihre Anliegen aber aufgrund von fehlenden Mehrheiten nicht umsetzen. Auch hier sollte sich der oder die jenigen Kommentatoren mal über Ihre generelle politische Strategie in bezug auf das Wahlverhalten und die eigenen Aussagen Gedanken machen.



11.06.2021 09:35 Uhr
Gabriele Friedrich

Kinder sind genug gestärkt in der Gesellschaft. Es muss ja nicht sein, das sie mit 13/14 anfangen zu spinnen und es muss auch nicht sein, das der Staat sich weiter einmischt. Die SPD soll sich erstmal um die Alten kümmern und Wohnraum schaffen, da hat sie dann genug zu tun. Die SPD ist ein Jammertal.



11.06.2021 06:40 Uhr
S. Schmidt

Eine besondere Stellung für Kinder im GG ist nicht erforderlich, da dass GG für jeden Deutschen / Menschen gilt, unabhängig vom Alter, Rasse, Geschlecht usw. usf.. Hier gesonderte Rechte einzufordern zeugt davon, ggfs. eine Vormachtstellung des Staates gegenüber den Eltern zu Formulieren, sprich, den Eltern auch gegen ihren Willen die Kinder zu nehmen! Dies ist Ausdruck eines totalitären Regimes und keines freiheitlich demokratischen!



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