Politik | 04.04.2023

FDP: Hoffnung auf Erleichterung

Verlängerung der Antragsfristen für Wiederaufbau kommt

Wiederaufbauklausel im Baugesetzbuch geplant

Bei Besuchen vor Ort hatten die FDP-Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser und der FDP-Kreisvorsitzende Ulrich van Bebber mitgenommen, welche bürokratischen Hemmnisse den Betroffenen beim Wiederaufbau im Wege stehen. Mit der jetzt anstehenden Verlängerung der Antragsfristen und einer Wiederaufbauklausel im Baugesetzbuch hoffen sie, dass Schicksal der Flutbetroffenen etwas erleichtern zu können.  Foto:

Kreis Ahrweiler. Die Bundesregierung wird in Kürze die Verlängerung der Antragsfristen für die Wiederaufbauhilfe aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 auf den Weg bringen. Gleichzeitig wird die Bewilligungsfrist für die Auszahlung der Gelder bis zum Jahr 2030 verlängert.

Für den FDP-Kreisvorsitzenden Ulrich van Bebber sind das gute Signale für das Ahrtal. „Wir sind dankbar, dass diese von vielen Betroffenen seit langem geforderte Fristverlängerung nun umgesetzt wird. Endlich, muss man sagen. 20 Monate nach der Flutkatastrophe, bei der rund 9000 Häuser zerstört wurden, haben nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei viele Betroffene noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt. Denn die Menschen im Ahrtal, die durch das Hochwasser massiv geschädigt wurden, müssen sich zwangsläufig immer noch in erster Linie um die Sicherung ihrer Existenz und den Wiederaufbau kümmern. Da war von Anfang an klar, dass für komplizierte bürokratische Verfahren mit viel Papierkram eigentlich keine Zeit ist. Es ist gut, dass sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat und nun eine Fristverlängerung umgesetzt wurde,“ so der Kreischef der Liberalen.

Auch die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauen und Kommunen Sandra Weeser (FDP) zeigt sich erfreut. „Regelmäßige Besuche im Ahrtal und Gespräche mit Betroffenen haben mir deutlich gemacht, dass die Verlängerung der Antragsfristen für die Wiederaufbauhilfe zwingend notwendig ist. Nach der großen Solidarität und Hilfsbereitschaft, die die Region erfahren hat, wird der Wiederaufbau leider durch bürokratische Hürden erschwert.

Darüber hinaus kündigte die Vorsitzende des Bauausschusses an, dass die Bundesregierung derzeit an einer Novellierung des Baugesetzbuches arbeitet. In die Bauvorschriften soll eine Art Wiederaufbauklausel aufgenommen werden, um bürokratische Hürden abzubauen. „Damit eröffnen wir im Baugesetzbuch Möglichkeiten für einen schnelleren Wiederaufbau im Ahrtal. Durch beschleunigte Verfahren ist mit einer Zeitersparnis von mehr3eren Monaten zu rechnen,“ erläutert Weeser. Mitte April soll das Gesetz im Bundestag und anschließend im Bundesrat beraten werden. „Ich hoffe, dass die Novelle bis Mai oder Juni in Kraft tritt“, so die Politikerin.

Auch van Bebber setzt große Hoffnungen in die Wiederaufbauklausel. „Es ist derzeit nicht so, dass es an Geld mangelt, im Wiederaufbaufonds ist genug vorhanden. Das Problem sind vielmehr die komplizierten bürokratischen Verfahren. Wenn diese vereinfacht würden, wäre das eine große Erleichterung“, so van Bebber abschließend.

Pressemitteilung der FDP

Kreis Ahrweiler

Bei Besuchen vor Ort hatten die FDP-Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser und der FDP-Kreisvorsitzende Ulrich van Bebber mitgenommen, welche bürokratischen Hemmnisse den Betroffenen beim Wiederaufbau im Wege stehen. Mit der jetzt anstehenden Verlängerung der Antragsfristen und einer Wiederaufbauklausel im Baugesetzbuch hoffen sie, dass Schicksal der Flutbetroffenen etwas erleichtern zu können. Foto:

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