Verschmutzung durch Hundekot
Brohl-Lützing. In jüngster Zeit werden vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot im Bereich der Ortsgemeinde Brohl-Lützing an die Verwaltung herangetragen. Insbesondere hiervon betroffen ist der Bereich „Lützinger Höhe“ im Ortsteil Lützing.
Nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Bad Breisig haben Halter und Führer von Tieren dafür zu sorgen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen (hierzu zählen auch die Gehwege bzw. Bürgersteige) und öffentliche Anlagen nicht verunreinigen. Sollte dennoch eine Verunreinigung stattfinden, ist diese unverzüglich zu beseitigen.
Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Hundeführer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.
Die Ortsgemeinde Brohl-Lützing appelliert daher an alle Hundehalter, dafür Sorge zu tragen, dass der „beste Freund des Menschen“ nicht mehr die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze beim „Gassigehen“ durch Hundekot verunreinigt und im „Fall des Falles“ zukünftig darauf zu achten, dass Verunreinigungen durch Hundekot unverzüglich entfernt werden. Hierzu werden in der Ortsgemeinde Brohl-Lützing am Rheinhafengelände Brohl und der Zuwegung zum Schützenplatz (Büngertchen) sowie im Ortsteil Lützing am St. Martinsfeuerplatz (ehem. Lavagrube), im Leylerweg und am Beginn des Wirtschaftsweges (Kreuzungsbereich Fritz-Beck-Straße/Horsterstraße) jeweils Hygienebeutelspender vorgehalten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass derartige Verunreinigungen mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
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