Politik | 02.11.2017

Ortsgemeinderat in St. Sebastian

Vertrauen der CDU Wähler missbraucht

Hajo Reif.privat

St. Sebastian. Viele Bürgerinnen und Bürger aus St. Sebastian, die im Sommer 2014 bei der Kommunalwahl die CDU Listenkandidaten Rudolf und Carina Seibrich für den CDU Ortsgemeinderat gewählt haben, fühlen sich in höchstem Maß hintergangen. Anstatt ihrem Wählerauftrag zu folgen, und die Interessen der CDU Fraktion im Gemeinderat zu vertreten, und den entsprechenden Wählerauftrag wahrzunehmen, wenden sie sich von der CDU ab und wechseln stattdessen zu der Wählergruppe WfS.

Dieses Verhalten stellt einen großen Vertrauensbruch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie der CDU St. Sebastian dar, die dann folgerichtig ein Ausschlussverfahren eingeleitet hat. Diesem Ausschlussverfahren sind die Betroffenen zuvorgekommen mit einem Wechsel in eine andere Ratsfraktion. Erfreulicherweise ist der Zuspruch zur CDU St. Sebastian durch Eintritt von mehreren Mitgliedern größer geworden. Dies lässt sich durch Eintritt von acht neuen Mitgliedern belegen.

Wendehälse haben in der CDU keinen Platz und werden auch von der CDU nicht mehr geduldet. Die CDU Ratsfraktion wird auch weiterhin eine ehrliche und verlässliche Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in St. Sebastian leisten.

Pressemitteilung von

Hajo Reif

CDU- und Fraktionsvorsitzender

Hajo Reif.Foto: privat

Leser-Kommentar
02.11.201714:36 Uhr
Uwe Klasen

§30 Abs. 1 Gemeindeordnung: "Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden" ----- Vielleicht haben seit 2014 ein oder mehrere Ereignisse die beiden in ihrer Gewissensüberzeugung dahingehend beeinflusst, dass sie nun nicht mehr der CDU angehören möchten und sie sich nun die Freiheit nehmen ihrem Amt weiterhin nach ihrer Gewissensüberzeugung nachzukommen (im Gesetzestext mit dem Wort "freier" Umschrieben). Und auch wenn sie über einen Listenplatz in den Ortsgemeinderat gewählt wurden kann man ihnen das nicht vorwerfen, der Gesetzestext bestätigt ja geradezu die Unabhängigkeit: "sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden"!

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