Wahl des Integrationsbeirats im Kreis Ahrweiler
Vertreter der Belange von Bürgern mit Migrationshintergrund
Stichtag: Wahlvorschläge müssen bis 9. September eingereicht sein
Kreis Ahrweiler. Am Sonntag, 27. Oktober, findet im Kreis Ahrweiler die Wahl des Beirats für Migration und Integration (Integrationsbeirat) statt.
Dieser Beirat wird für fünf Jahre gewählt. Bis Montag, 9. September, 18 Uhr, müssen die Wahlvorschläge bei der Kreisverwaltung Ahrweiler vorliegen.
Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Kreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Im Beirat für Migration und Integration werden die Belange der Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen des Kreises vertreten. Der Beirat kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben.
Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen.
Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. In den Beirat werden im Kreis Ahrweiler elf Personen gewählt, sodass in jedem Wahlvorschlag höchstens 22 Kandidaten aufgeführt werden dürfen. Vordrucke für die Erstellung eines Wahlvorschlags findet man auf der Internetseite des Kreises www.kreis-ahrweiler.de unter dem Menüpunkt „Wahlen 2019“.
Einwohner mit Migrationshintergrund, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sind allerdings nur wahlberechtigt, wenn sie sich bis zum 6. Oktober in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Gleiches gilt für ausländische Einwohner, die nicht im Kreis Ahrweiler gemeldet sind. Die Eintragung erfolgt bei der jeweils zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung bzw. bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft. Dort bekommt man auch entsprechende Antragsformulare. Gewählt werden dürfen alle Einwohner des Kreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, also neben allen ausländischen auch die deutschen Einwohner. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Monate im Kreis wohnen. Zu Fragen über die Wahl zum Integrationsbeirat des Kreises Ahrweiler stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes in der Kreisverwaltung unter Tel. (0 26 41) 975-471 zur Verfügung.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Ahrweiler
