Politik | 16.03.2020

SPD Rieden beantragte Akteneinsicht

Verwaltung setzte Ratsbeschluss nicht um

Rieden. Bei zwei sich in der Ausführung befindlichen Bauvorhaben im Ferienhausgebiet Waldsee Rieden wurde seitens der Kreisverwaltung ein Baustopp verfügt. Offensichtlich wurden die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten. Nach einiger Zeit wurde der Baustopp aufgehoben. Wie sich herausstellte, wurde wohl von der Verbandsgemeindeverwaltung ein Änderungsbeschluss des Gemeinderates Rieden nicht an die Kreisverwaltung weitergegeben.

Die Sachlage wurde offenbar, als auf der vorletzten Gemeinderatssitzung das Ratsmitglied Theo Rausch von der SPD-Fraktion nach der Begründung zur Aufhebung des Baustopps fragte und dabei auch auf den Gemeinderatsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans im Jahr 2014 verwies.

Im Rahmen der Recherche stellte sich heraus, dass der Änderungsbeschluss null und nichtig war, da die Verbandsgemeindeverwaltung es wohl versäumt hatte, die Änderung an die Kreisverwaltung weiterzuleiten. Somit wurde die Änderung nicht rechtsverbindlich.

Der Riedener Gemeinderat war entsetzt, weil er unbedingt die Gebäudehöhen für einen Teilbereich des Planungsgebietes einschränken wollte. Er wollte verhindern, dass insbesondere bei Pultdächern zu hohe Häuserfronten entstehen und dadurch das Gesamtbild des Feriendorfes negativ beeinflusst wird. Nun war alles für die Katz.

Die SPD-Fraktion hat einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt, um die Verantwortlichkeit für die Unterlassung zu klären. Zwischenzeitlich wurde dem Antrag stattgegeben.

Pressemitteilung SPD-Fraktion

im Gemeinderat Rieden

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