Politik | 12.05.2016

Badegewässerqualität hängt entscheidend von wichtigen Regeln ab

„Vierbeiner müssen leider draußen bleiben!“

Kreis MYK. Die ersten sommerlichen Temperaturen laden zu Ausflügen und zum Baden auch an den Waldsee Rieden und den Waldsee Kruft, die beiden Badeseen im Landkreis Mayen-Koblenz ein. Beide bieten eine hervorragende Wasserqualität. Damit das so bleibt, appellieren Wasserbehörde und Gesundheitsamt des Kreises jedoch, gewisse Regeln zu beachten - insbesondere wenn es um begleitende Vierbeiner geht.

„Während der Badesaison von Juni bis August überwachen wir besonders die strengen Vorgaben“, erklärt Astrid Dott von der Naturschutzbehörde. Das übernimmt das Gesundheitsamt mit der Unteren Wasserbehörde und dem Landesamt für Umwelt. Dabei geht es vor allem um zwei Punkte: den Gesundheitsschutz für den Menschen und den Schutz der Natur. So ist an allen Badeseen und Badestellen (Liegewiesen) in Rheinland-Pfalz das Baden und Mitbringen von Hunden verboten: „Auch wenn wir in der Badesaison genauer hinschauen: Dieses Verbot gilt ganzjährig“, so Dott. Selbst in den angrenzenden Freizeitanlagen und Spazierwegen besteht Anleinpflicht. „Leider ist das bei einigen Haltern nicht so selbstverständlich, wie wir uns das wünschen. Noch ärgerlicher sind die hinterlassenen ´Tretminen´ der Hunde“, sagt auch Dr. Jürgen Otten, Leiter des Gesundheitsamtes. Diese Nachlässigkeiten können in den Badeseen zu massiven Problemen bei der Wasserqualität führen, im schlimmsten Fall zur Schließung: „Wir ziehen alle zwei bis drei Wochen Proben. Dabei werden auch die Infrastruktur und Sanitäreinrichtungen sowie die Uferzone der Badebereiche besichtigt.“ Gibt es Mängel, wird deren Beseitigung veranlasst. Die Wasserproben werden mikrobiologisch untersucht auf coliforme Keime oder Salmonellen. Diese und weitere Parameter geben aussagekräftige Informationen zur Wassergüte: „Diese Keime dürfen nur bis zu einer bestimmten Menge nachweisbar sein. Bei Überschreitungen werden vermehrt Nachproben erforderlich, die zeigen, ob es sich um eine vorübergehende Belastung handelt oder aber ob eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht mehr auszuschließen ist. Solche Gewässer müssten dann bis zur Normalisierung der Werte für den Badebetrieb geschlossen werden.“

Müll und Notdurft gehören nicht in den See

Damit der Badespaß und die Wasserqualität erhalten bleiben, verbietet sich somit natürlich auch für Menschen, die Seen als Toilette zu benutzen, damit keine Nährstoffe und Krankheitskeime ins Wasser gelangen. Abfall und Essensreste dürfen nicht im See und den Anlagen entsorgt, Fische und Wasservögel nicht gefüttert werden. Zum dauerhaften Schutz von Flora und Fauna ist das Schwimmen nur in den ausgewiesenen Badezonen erlaubt, sagt Astrid Dott: „Die Pflanzen tragen auch zur guten Wasserqualität bei.“ Bei der Benutzung von Booten und Luftmatratzen sollte darauf geachtet werden, dass die Ufervegetation nicht durch Paddel geschädigt wird.

Umfangreiche Informationen

Auf der Website „Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz“ erhält man umfangreiche Informationen rund um unsere Badegewässer und alle Badegewässer in Rheinland-Pfalz. Bestandteil des Badegewässeratlasses ist auch die Veröffentlichung der Badegewässerqualitätsdaten. Weitere Infos unter Tel. (02 61) 1 08-3 70.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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