Öffentliche Sitzung des Bendorfer Stadtrates
Von Mitteilungen der Verwaltung bis zur Windenergie
Wichtige Themen auf der Tagesordnung
Bendorf. Über einige interessante Punkte der Tagesordnung aus der Sitzung des Stadtrates in Bendorf haben wir an anderer Stelle bereits ausführlich berichtet.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit einer Mitteilung der Verwaltung zu dem Aktionsprogramm des Landes für kommunale Liquiditätskredite in Rheinland-Pfalz. Das Programm umfasst zwei Förderinstrumente und zwar einen Zinssicherungsschirm (Zinshilfen) sowie einen Stabilisierungs- und Abbau-Bonus (Tilgungshilfen). Mit dem Zinssicherungsschirm soll erreicht werden, dass die Kommunen einen Teil ihrer Liquiditätskredite, der kurz- oder mittelfristig voraussichtlich nicht getilgt werden kann, mit dem aktuell niedrigen Zinsniveau absichern. Darüber hinaus will die Landesregierung mit dem Bonusprogramm weitere Anreize für die Stabilisierung und den Abbau von Liquiditätskrediten setzen. Zinshilfen werden erstmalig 2019 und Tilgungshilfen aus dem Stabilisierungs- und Abbaubonus erstmalig 2020 gezahlt. Die letztmalige Auszahlung erfolgt jeweils im Jahr 2028. Die Stadt Bendorf ist in beiden Programmen teilnahmeberechtigt, d.h. sie gehört zu den 94 Kommunen mit entsprechendem Liquiditätskreditbestand und zu den 52 besonders hoch verschuldeten Kommunen mit einer Liquiditätskreditverschuldung von über 810 Euro pro Einwohner im Lande. Die Zuweisung eines Bonus aus der Tilgungshilfe erfolgen nur, sofern ein jährlicher Abbauerfolg erzielt wird. Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass die Stadt Bendorf aus diesem Programm keine Zuweisungen erhält, da der Liquiditätskreditbestand seit dem 31.Dezember 2016 von 18 Mio. Euro weiter angestiegen ist auf 19,4 Mio. Euro, Stand 31. Dezember 2018. Allerdings gebietet bei einem unausgeglichenen Haushalt die Gemeindeordnung, alle in Betracht kommenden Maßnahmen zu ergreifen, um den Haushaltsausgleich baldmöglichst zu erreichen. Hierzu zählt auch die Teilnahme am Aktionsprogramm des Landes. Bürgermeister Kessler hat daher fristgerecht am die Teilnahme an beiden Programmen gegenüber dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz erklärt.
Neuer Fachbereich eingerichtet
Zum nächsten Tagesordnungspunkt teilte Bürgermeister Kessler den Ratsmitgliedern mit, dass er mit Zustimmung des Personalrates Frau Bianca Bender für weitere vier Jahre zur Gleichstellungsbeauftragten für die Stadtverwaltung Bendorf bestellt hat. Zu ihrer Stellvertreterin wurde Frau Theresa Artzdorf bestellt. Die Bestellungen enden am 31. Dezember 2022.
Dann informierte der Bürgermeister den Stadtrat, dass die in der Stadtratssitzung am 30. Oktober 2018 angekündigte Änderung der Verwaltungsstruktur zum 1. Februar umgesetzt wurde. Der neue Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Kultur – ist durch die Zusammenlegung der bisherigen Fachbereiche 4 und 5 unter der Leitung von Werner Prümm eingerichtet. Innerhalb des neuen Fachbereichs wird das Gebäude- und Grundstücksmanagement ab dem 1. Mai die Aufgaben einer zentralen Immobilienverwaltung für die Grundstücke der Stadt Bendorf übernehmen. Der bisherige Fachbereich 6 – Stadtwerke – wurde gleichzeitig zum neuen Fachbereich 5.
Nach der einstimmigen Zustimmung zur Annahme und Verwendung von Spenden befasste sich der Stadtrat mit der Zurückstellung von Baugesuchen im Zusammenhang mit der Windenergienutzung in der Stadt Bendorf in Fortführung des Stadtratsbeschlusses vom 26. November 2013 betreffend die Neuaufstellung des Teilplans „Windenergienutzung“ zum Flächennutzungsplan der Stadt.
Zu diesem Thema wurde nach Zustimmung aller Ratsmitglieder Helmut Gelhardt als Sachverständiger gehört. Sein sehr umfangreiches und verständliches Referat sowie die kompetente Beantwortung der gestellten Fragen seitens des Rates brachte allen Anwesenden diese komplexe Materie etwas näher, sodass der Stadtrat am Ende einen einstimmigen Beschluss zur Sicherung der Planungshoheit der Stadt Bendorf fassen konnte. Es folgte noch die einstimmige Annahme einer Empfehlung der Verwaltung, den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans durch einen privaten Interessenten abzulehnen. Die Verwaltung wies hierbei auf § 1 Absatz 7 BauGB hin, wonach bei der Aufstellung von Bauleitplänen nicht das private Interesse an einer Planung für eine Planung maßgeblich ist, sondern ausschließlich das öffentliche Interesse.
Zu einem Tagesordnungspunkt hat die SPD-Fraktion Bendorf beantragt, die Möglichkeiten für die Erhebung wiederkehrender Beiträge aufzuzeigen und dem Stadtrat hierüber zu berichten. Hierzu teilte Bürgermeister Kessler mit, dass der Antrag im Ältestenrat besprochen wurde. Aktuell ist die intensive Befassung mit diesem komplexen Thema in der Verwaltung auf Grund der erst vor wenigen Wochen erfolgten Umstrukturierung und des noch fehlenden Personals im zuständigen Fachbereich nicht möglich. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz auf landespolitischer Ebene aktuell über die mögliche Abschaffung von Straßenbaubeiträgen gestritten wird. Sie regt daher an, die Entscheidung in dieser Diskussion abzuwarten ehe man sich vor Ort intensiv mit einer möglichen Änderung der bestehenden Verfahrensweise auseinandersetzt.
Nach der obligatorischen Einwohnerfragestunde schloss Bürgermeister Michael Kessler den öffentlichen Teil der Sitzung.
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