Mendiger Stadtrat beschloss öffentliche Auslegung
Vorbereitungen für den Bau neuer Sozialwohnungen gehen zügig voran
Mendig. Da Leo Heinen sein Mandat als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales sowie als stellvertretendes Mitglied im Bau- und Vergabeausschuss, als Mitglied im Hauptausschuss, als stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und als stellvertretendes Mitglied im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss niedergelegt hat, wählte der Mendiger Stadtrat in seiner Sitzung am 18. Dezember jeweils einen neuen Mandatsträger, beziehungsweise -trägerin.
Stefan Retterath, der sich bei der Wahl für den Ausschuss Jugend, Senioren und Soziales als Stellvertretendes Mitglied vorschlug, hatte offensichtlich übersehen, dass er bereits Mitglied in diesem Ausschuss ist. Um lange Diskussionen über ein geeignetes Mitglied zu vermeiden, stimmten die Ratsmitglieder dem Vorschlag von Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel zu, diese Personalie auf die nächste Ratssitzung zu verschieben. Für alle weiteren zu besetzende Ämter stellte Yvette Mittler (Bündnis90/Die Grünen) sich zur Disposition und wurde einstimmig gewählt.
Beim nächsten Tagesordnungspunkt: „Bauleitplanung der Stadt Mendig; Bebauungsplan Martinsheim/Ernteweg, Annahme des Entwurfes und Einleitung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung meldete der Fraktionsvorsitzende der CDU, Achim Grün sich zu Wort: „Ich denke, ich spreche nicht nur im Namen der CDU-Fraktion, sondern im Namen aller Ratsmitglieder, wenn ich feststelle, dass wir unsere Entscheidungen im Stadtrat mit größter Sorgfalt, ordnungsgemäß, gewissenhaft und auf Grund der jeweiligen Rechts- und Sachlage treffen. Und dabei werden auch die Belange und Hinweise der Bevölkerung soweit wie möglich berücksichtigt. Unsere Entscheidungen haben das Ziel, Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit für alle Beteiligten zu bieten. Wir haben uns eingehend mit dem vorliegenden Sachverhalt auseinandergesetzt. Im Rahmen dieser Vorberatung haben sich bei uns doch einige Fragen ergeben, die aus Sicht der CDU Fraktion noch im Vorfeld zu klären sind, bevor die Offenlage eingeleitet werden kann. Zum einen soll die Planung nun von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als eine Angebotsplanung fortgesetzt werden. Wir bitten darum, zunächst ausführlich die Vor- und Nachteile, die sich hieraus für die Stadt Mendig ergeben, zu prüfen und uns zu informieren.
Bebauungsplan als Angebotsplanung aufstellen
Zum anderen halten wir es für zwingend erforderlich, dass vor Beginn der Offenlage auch das zu schließende Vertragswerk (Durchführungsvertrag oder städtebaulicher Vertrag) ausgearbeitet vorliegen muss. Aus diesem Grunde beantragen wir, heute folgenden Beschluss zu fassen: Die Entscheidung, von dem bisherigen Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abzusehen und den Bebauungsplan als Angebotsplanung aufzustellen sowie die Entscheidung über die Annahme als Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden vertagt. Zunächst sollen im Bauausschuss die Vor- und Nachteile für die Stadt Mendig diskutiert und der Entwurf des Vertragswerks vorberaten werden“, so Achim Grün wörtlich. Die Ratsmitglieder votierten einstimmig für den Beschlussvorschlag. Wegen des extrem schlechten Zustands der beiden Häuser am Ende der Vulkanstraße sind ein Abriss und der Neubau von zwei neuen Häusern geplant. Die derzeitige Planung sieht vor, eine Bebauung mit zwei dreigeschossigen Wohnblöcken und insgesamt 24 Sozialwohnungen zu errichten. Eine Realisierung dieses Vorhabens ist bauplanungsrechtlich jedoch nur möglich, wenn für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Stadtrat am 24. April gefasst. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Gutachten (Schallschutz, Artenschutz, etc.) erstellt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Stadtrat nahm nunmehr den Entwurf des Bebauungsplanes an und beschloss einstimmig, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Aufträge über rund 165.000 Euro vergeben
Da beim Abriss des Hauses Brandenburg eine Wand zum Nachbargrundstück gesichert werden muss, beschloss der Rat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, einen entsprechenden Auftrag an die Firma Acons, Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Vallendar, zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 107.001,34 Euro. Zur Erneuerung des im Rundkino des Lava Dome gezeigten Filmes beschloss der Rat einstimmig, einen entsprechenden Auftrag an die Firma „make/c video content marketing GmbH“ in Köln zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 44.000 Euro zuzüglich der Kosten für einen noch auszuwählenden Studiomoderator (maximal 7.500 Euro). Die vorhandene Türsprechanlage der Laacher See Halle und der Ratsstube ist in großen Teilen defekt und soll im Rahmen des Pächterwechsels repariert werden. Bei einem Termin mit dem technischen Kundendienst des Herstellers „Siedle“ stellte sich heraus, dass keine Ersatzteile mehr für dieses System zu erhalten sind.
Erneuerung der Türsprechanlagen
Um dem neuen Pächter zum Start ein funktionierendes System zur Verfügung stellen zu können, hat die Verwaltung kurzfristig ein Angebot zur Erneuerung der Anlage angefordert. Erneuert werden zwei Türstationen und acht Sprechstellen mit entsprechenden Endgeräten. Die vorhandene Verkabelung kann für das neue System genutzt werden. Der Stadtrat beschloss bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung, den Auftrag zur Erneuerung der Sprechanlage an die Firma Nolden Elektroanlagenbau, Mendig zu einem Bruttopreis von 6.940,79 Euro zu vergeben. In seiner Sitzung am 28. November hatte der Stadtrat den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote zum 1. Januar beauftragt. Für die Ausschreibung hat sich der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz des GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bedient, und der Rat hat die Zuschlagsentscheidung an die GT-Service GmbH übertragen sowie sich verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen. FRE
