Ermessenspielräume für heimische Unternehmen nutzen

Vorwurf der Steuerverschwendung an den Westerwaldkreis

Forum Soziale Gerechtigkeit kritisiert, dass „Bäcker-Ali“ seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen darf

Vorwurf der Steuerverschwendung
an den Westerwaldkreis

Ali N an dem Ort, an dem er sich am liebsten aufhält: in der Backstube! Foto: Privat

02.01.2019 - 11:22

Westerwaldkreis. Die Verbände der Wirtschaft von der Industrie bis zum Handwerk haben wiederholt kritisiert, dass die kommunalen Ausländerbehörden von ihren im Hinblick auf die Erwerbsmigration bestehenden Ermessensspielräumen in sehr unterschiedlicher Weise Gebrauch machen. Im Westerwaldkreis führt dieser falsch genutzte Ermessenspielraum bei Flüchtlingen in Einzelfällen zur Steuerverschwendung. Und zu „unterlassener Hilfeleistung“ bei bedrohten Handwerksbetrieben. Dies stellt Uli Schmidt als Sprecher des Forums Soziale Gerechtigkeit fest.


Familienbetrieb ist angewiesen auf „Bäcker-Ali“


Schmidt beruft sich auf den Fall des Ali N aus Pakistan. Die große Leidenschaft des 39-Jährigen ist das Backen, weshalb er in dem Beruf ohne Ausbildung bereits viele Jahre in der Heimat gearbeitet hat. Nachdem er Ende 2015 nach Ankunft als Asylbewerber im Westerwaldkreis bereits fast zwei Jahre in einer Kleinstbäckerei in der Region arbeiten durfte, beschäftigte ihn anschließend eine Bäckerei im südlichen Westerwaldkreis. Dort ist er als fleißiger, zuverlässiger und immer gut gelaunter Mitarbeiter überaus beliebt. Zudem war er bei besonders hohem Arbeitsanfall immer schnell und gerne verfügbar, da im gleichen Ort nur wenige Meter vom Betrieb entfernt wohnhaft.

Doch da er – offensichtlich zu Recht – als Asylbewerber nicht anerkannt ist, wird zwar sein Aufenthalt weiterhin geduldet, aber er durfte nach Entscheidung der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung nicht mehr in der Bäckerei arbeiten. Grund dafür war allein, dass er die für seine Abschiebung notwendigen Papiere nicht hatte oder diese nicht beschaffen wollte oder konnte. In der Bäckerei fehlt er seitdem an allen Ecken und Ersatz ist nicht in Sicht. „Was sollen wir nur ohne ihn machen?“, fragt der Bäckermeister, der sein florierendes und weithin geschätztes Familienunternehmen gefährdet sieht. Er fand trotz wiederholter Stellenausschreibung keine gleichwertige deutsche Arbeitskraft und auch keinen Auszubildenden.


Der Betrieb möchte ihn nach der Abschiebung zurückholen


Gerade dieser Fall des „Bäcker-Ali“ sorgt immer mehr für Kopfschütteln und macht die Tücken unseres Asylrechts bzw. deren Auslegung deutlich. Der „Bäckereimitarbeiter mit Migrationshintergrund“ ist im Betrieb und im Dorf bestens integriert, sein Aufenthalt soll aber weiterhin nach abgeschlossenem Asylverfahren beendet werden. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, aber der gegebene Ermessenspielraum wird nicht genutzt um dem Handwerksbetrieb zu helfen. Aber die Bäckerei braucht ihn auch zu Beginn des neuen Jahres dringend und würde ihn auch auf Kosten des Unternehmens bei einer Abschiebung aus seinem Heimatland zurück in den Westerwald holen, wenn er hier eine Bleibeperspektive hätte.

Diese ist durchaus gegeben, da sich die GroKo in Berlin gemäß Presseinformationen vom 20. Dezember nach langer Diskussion darauf geeinigt hat, dass auch abgelehnte Asylbewerber bleiben und weiter arbeiten dürfen. Also genau diejenigen wie Bäcker-Ali, die immer fleißig arbeiten, dazu gut integriert und für ihre Arbeitgeber unverzichtbar sind.

„Auch wenn die Kriterien für den Spurwechsel noch nicht endgültig fest sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das Ali N betroffen sein wird und auf absehbare Zeit bei uns bleiben und wieder in der Bäckerei arbeiten darf“, so Uli Schmidt, der auch viele Jahre dem Westerwälder Kreistag angehört. Es sei vollkommen widersinnig, so jemandem die Arbeitserlaubnis zu verweigern und ihn stattdessen aus Steuermitteln das zum Leben Nötige zu bezahlen.


Warum darf Ali seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen?


„Es ist keinem normal denkenden Menschen zu vermitteln, dass ihn ein Betreib dringend braucht und er von seiner eigenen Hände Arbeit leben könnte, er aber lieber mit Steuermitteln ausgestattet wird“, so Schmidt. Sowas sei mit dem Begriff Steuerverschwendung gut beschrieben. Und was man betroffenen Unternehmen, die keine Arbeitskräfte finden, damit antue, bezeichne man im Privatrecht allgemein als „unterlassene Hilfeleistung“.

Der Pakistani ohne Chance zur Schulbildung im Heimatland möchte noch zwei oder drei Jahre hier Geld verdienen, damit er seinen fünf Kindern Schule und Ausbildung in Pakistan finanzieren kann. Kinder, die dann hoffentlich später nicht als Armutsflüchtlinge zu uns kommen müssen! Gibt es eine bessere Entwicklungshilfe?

Pressemitteilung

des Forums Soziale Gerechtigkeit

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