Politik | 09.08.2017

Die Gemeinde Wachtberg berichtet

Wählerverzeichnis liegt aus

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September

Wachtberg. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Wachtberg liegt in der Zeit vom 4. bis 8. September während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Montag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr im Rathaus (Zimmer 19), Rathausstraße 34 in Wachtberg-Berkum zur Einsicht für Wahlberechtigte aus.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 4. bis 8. September, spätestens am 8. September bis 12 Uhr, bei der o.g. Gemeindebehörde Einspruch einlegen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. September eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Weitere detaillierte Informationen auf www.wachtberg.de.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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