Politik | 17.05.2019

Unstimmigkeiten bei Wahlvorschlägen führt zu Verzögerung bei Wahlen

Wahlen müssen verschoben werden

Kommunalwahlen zu den Ortsbeiräten Sinzig und Westum finden am 16. Juni statt

Symbolbild. Foto: ulleo / Pixabay

Sinzig. Auf Grund mangelnder Übereinstimmung der bei der Stadtverwaltung Sinzig eingereichten Wahlvorschläge und der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber der SPD für die Wahlen zum Ortsbeirat in der Kernstadt Sinzig und im Stadtteil Westum, sowie Niederschrift und Wahlstimmzettel diesbezüglich, werden diese beiden Wahlen auf den 16.06.2019 verschoben. Dies hat der Wahlausschuss der Stadt Sinzig in einer kurzfristig einberufenen Sitzung am heutigen Tag auf Anordnung der Kreisverwaltung Ahrweiler als Kommunalaufsichtsbehörde entschieden.

Was bedeutet dies für die Wählerinnen und Wähler?

Ausschließlich die Wahlen zum Ortsbeirat der Kernstadt Sinzig und Ortsbeirat Westum finden nicht am 26.05.2019 statt. Im Übrigen werden alle anderen Wahlen wie bekanntgegeben am 26.05.2019 durchgeführt, d.h. die Europawahl sowie die Wahlen zum Kreistag, zum Stadtrat Sinzig, zu den Ortsbeiräten Bad Bodendorf, Franken, Koisdorf und Löhndorf sowie alle Wahlen zu den Ortsvorstehern, auch in der Kernstadt Sinzig sowie im Stadtteil Westum. Die betroffenen Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich ab dem 22.05.2019 neue Wahlbenachrichtigungen für die Ortsbeiratswahlen Kernstadt Sinzig und Stadtteil Westum. Bereits mit Briefwahlunterlagen abgegebene Wahlstimmzettel für die beiden Ortsbeiratswahlen werden am Wahltag aussortiert und im Nachgang vernichtet. Briefwahlunterlagen, die ab dem 16.05.2019 an Wahlberechtigte aus der Kernstadt Sinzig und dem Stadtteil Westum versendet werden, enthalten keinen Stimmzettel für die jeweilige Ortsbeiratswahl.

Eine Urnenwahl in den Wahllokalen für die Ortsbeiratswahl Kernstadt Sinzig und dem Stadtteil Westum findet am 26.05.2019 somit nicht statt. Diese Wahlhandlung wird am 16.06.2019 im Zeitraum 08:00 – 18:00 Uhr durchgeführt. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist selbstverständlich möglich. Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Sinzig gerne zur Verfügung: 02642/4001-25; – 56.

Gemeinsame Pressemeldung der Kreisverwaltung Ahrweiler und Stadtverwaltung Sinzig

Symbolbild. Foto: ulleo / Pixabay

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