Politik | 25.03.2021

Kreis muss Vorgaben des Landes umsetzen

Weitere Einschränkungen im Kreis Neuwied

Landkreis Neuwied überschreitet zum dritten Mal in Folge den Inzidenzwert von 100 und ist verpflichtet die sog. „Notbremse“ zu ziehen – Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr - Ab Freitag, 26. März

Quelle: pixabay

Kreis Neuwied. Auf Veranlassung des Landes Rheinland-Pfalz ist der Kreis Neuwied verpflichtet, weitere Kontaktbeschränkungen zu erlassen. Leider ist der Inzidenzwert im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, was bedeutet, dass gemäß der 18. Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen werden muss. Die in der vom Land vorgegebenen Verfügung sind weitere Maßnahmen festgelegt, die den Alltag erneut stark einschränken werden. Spielräume für Lockerungen sind seitens des Landes nicht möglich.

Die auf den Vereinbarungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten basierende 18. Landesverordnung hat weitreichende Konsequenzen für den Landkreis Neuwied, da der Inzidenzwert seit drei Tagen über 100 liegt. Die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung ist damit gezwungen eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das öffentliche wie private Leben der Bürgerinnen und Bürger neu regelt und zunächst bis zum 18. April gilt bzw. aufgehoben werden kann, wenn der Inzidenzwert stabil, heißt mindestens 7 Tage, unter 100 liegt.

Hier die wesentlichen Punkte:

• Einkaufen in sogenannten privilegierten Bereichen ist weiterhin möglich. Hierzu gehören Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Drogerien, Zeitschriften- und Buchläden, Baumärkte.

• Einkaufen im sonstigen Einzelhandel ist nur nach Terminvereinbarung möglich, eingeschränkt mit nur einer Person oder einem Hausstand pro Termin, unabhängig von der Größe des Geschäftes.

• Bestimmte körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios, Wellnessmassagensalons werden wieder geschlossen. Frisöre bleiben geöffnet, dürfen aber keine Bartpflege mehr anbieten.

• Die Gastronomie, auch die Außengastronomie, ist gänzlich geschlossen, ebenso wie Museen.

• Der Zoo bleibt auf dem Außengelände nach vorheriger Terminanmeldung offen.

• Die Schulen sind aufgrund der bevorstehenden Osterferien ohnehin zunächst geschlossen.

• In Kindertagesstätten gehen durch Corona betroffene Gruppen in Quarantäne oder schließen im Infektionsfall ganz.

Darüber hinaus gelten weiterhin die Hygieneregeln einschließlich der Maskenpflicht.

Neu ist die kreisweite Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr, was bedeutet, dass sich niemand ohne triftigen Grund in dieser Zeit in der Öffentlichkeit aufhalten darf. Ausnahmen sind zum Beispiel der Weg zur Arbeit, das Ausführen des Hundes, medizinische oder pflegerische Notwendigkeiten. Die Geschäfte schließen entsprechend spätestens um 21 Uhr und Tankstellen dürfen ab 21 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.

„Solange die Pandemiebekämpfung ausschließlich auf diesem einen Inzidenzwert beruht, bleibt zu befürchten, dass wir nicht die letzte Allgemeinverfügung dieser Art erlassen müssen“, stellt Landrat Achim Hallerbach fest, der mit seinen Landratskollegen für eine differenzierte Betrachtung des Infektionsgeschehens plädiert. „Wir brauchen ein dringendes Umdenken in der Strategie, denn der Inzidenzwert kann nur ein Merkmal sein. Wir haben bereits eine gute Impfquote im Kreis, auch das muss berücksichtigt werden. Wir brauchen flächendeckende Schnelltests die jeder selbst durchführen kann und ein schnelles Impfen der Bevölkerung. Die niedergelassenen Ärzte müssen endlich impfen dürfen und die Priorisierung muss weg“, so Landrat Achim Hallerbach. Mit einer wirksamen und flächendeckenden App könnten Schritte in die Normalität genommen und das Hin-und-Her von Schließung und Öffnung verhindert werden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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