Kreisverwaltung Cochem - Zell

Weitere Maßnahmenfür den Schulbetrieb

Weitere Maßnahmen
für den Schulbetrieb

Quelle: pixabay/tumisu

Kreis Cochem - Zell. An allen Schulen im Landkreis Cochem-Zell gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Diese Regelung soll zunächst für die Dauer von zwei Wochen gelten. Weitergehende Hinweise für die Umsetzung erhalten die Schulen direkt von der Schulbehörde des Landes.

Nach Erarbeitung der Allgemeinverfügung muss diese nochmals mit der Task Force abgestimmt und sodann veröffentlicht werden. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Bekanntmachung ist für Samstag, 24.10.2020 geplant. Die Regelungen sind damit rechtzeitig vor Schulbeginn am Montag, 26.10.2020, in Kraft.

Pressemitteilung

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