Politik | 13.10.2021

CDU Erpel

Wenn die Glocken nicht mehr erklingen...

Erpel. „Von 22 bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.“ So lautet der § 4, Absatz 1 LISchG.

Auf genau diesen Teil des Landes-Immissionsschutzgesetzes berief sich ein Anwohner, der sich durch die Glocken der Erpeler Kirche in seiner Nachtruhe gestört fühlte.

Die Folge: Zwischen 22 Uhr Abends und 6 Uhr Morgens bleibt es im Kirchturm still. Die Glocken dürfen nicht mehr läuten.

Ein Umstand, der sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits aufgefallen ist und für reichlich Gesprächsstoff sorgt. Und man hört so gut wie überall: „Wir wollen unsere Glocken zurück!“

Auch die Mitglieder der CDU Erpel sprechen sich geschlossen dafür aus, die Glocken auch Nachts erklingen zu lassen.

Die Erpeler Kirche und ihre Glocken Osanna (gegossen 1388), Severinus (1531), Maria (1768) und Donatus (1768) haben für den Ort eine besondere historische Bedeutung. Schon die Kinder kennen die Geschichten der großen Osanna, wissen vom Beiern und laufen an den Kar-Tagen mit Holzklappern durch den Ortskern. Dass nun ein einzelner Anwohner dafür verantwortlich ist, dass Hunderte Bürgerinnen und Bürger Nachts das Glockenläuten vermissen müssen, halten die Mitglieder für sehr bedenklich.

„Und in unseren Augen steht das Läuten der Uhrzeit auch Nachts im öffentlichen Interesse“, so die Vertreter des Ortsverbandes.

Die Glocken rund um die Uhr erklingen zu lassen, das bedeutet für die Erpeler Heimat. Und das schon seit vielen Dekaden.

Pressemitteilung CDU Erpel

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