Politik | 11.07.2018

Verbot der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“

„Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann keine Nachsicht erwarten“

Region. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 10. Juli die rockerähnliche Gruppierung „Osmanen Germania BC“ einschließlich ihrer Teilorganisationen verboten und ihnen jede Tätigkeit untersagt.

Das Verbot stützt sich auf § 3 Absatz 1 des VereinsG, da Zweck und Tätigkeit des Vereins „Osmanen Germania BC“ den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.

Der „Osmanen Germania BC“ hat aktuell im gesamten Bundesgebiet 16 Ortsgruppen (sog. „Chapter“). Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen erfolgten in vier Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen) gegen Mitglieder des Vereins „Osmanen Germania BC“.

Das Verbot stützt sich auch auf Erkenntnisse, die im Rahmen der vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“ am 13. März 2018 gewonnen werden konnte. Ziel der damaligen Ermittlungen war es vor allem, nähere Informationen über Struktur und Leitung des Vereins und das Zusammenwirken mit seinen Teilorganisationen zu erlangen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt hierzu: „Abermals haben Bund und Länder gezeigt, dass sie entschieden alle Erscheinungsformen organisierter Kriminalität in Deutschland bekämpfen. Das gilt selbstverständlich auch für rockerähnliche Gruppierungen wie den Verein „Osman Germania BC“, deren Mitglieder schwere Straftaten verüben. Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann von uns keine Nachsicht erwarten.“

Wer sind „Germanen Osmania BC“?

Der Verein bezeichnet sich als Boxclub (BC) und gibt vor, Jugendliche „von der Straße holen“ zu wollen. Tatsächlich aber liegt dessen gemeinsamer Zweck in der gewalttätigen Gebiets- und Machtentfaltung sowie in der Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und versuchten Tötungsdelikten vor allem bei Auseinandersetzungen mit der mittlerweile aufgelösten kurdischen rockerähnlichen Gruppierung „Bahoz“.

Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

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