Politik | 25.03.2014

UWG-Fraktion im Stadtrat Rheinbach fordert

Wertgrenzen und Kennzahlen sollen eingeführt werden

Rheinbach. In der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stand unter anderem der Entwurf des Haushaltsplans 2014 zur Beratung an.

Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Gerhard Bühler, stellte den Antrag, Wertgrenzen gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung für den Haushalt 2014 der Stadt Rheinbach festzulegen. Ohne die Einführung von Wertgrenzen dürfen zum Beispiel Baumaßnahmen nur in den Haushalt aufgenommen werden, wenn dem Rat zuvor die vorgeschriebenen, umfassenden Unterlagen vorgelegt werden. Hierauf hatte die Verwaltung der Stadt in den vergangenen Jahren jedoch „verzichtet“ und dem Rat ein wesentliches Kontrollinstrument für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug vorenthalten. Parallel dazu kommt auf die Stadt durch den Verzicht ein wesentlich höherer Verwaltungsaufwand hinzu. Der Antrag wurde in den Arbeitskreis Stadtfinanzen zur Bearbeitung verwiesen.

Auch dem Antrag der UWG, die Verwaltung mit der Erarbeitung der gemäß § 12 Gemeindehaushaltsordnung vorgeschriebenen produktorientierten Ziele und Kennzahlen für alle Produktbereiche des Haushalts 2014 zu beauftragen, wurde insoweit stattgegeben, diesen im Arbeitskreis Stadtfinanzen für den Haushalt 2015 umzusetzen und die erforderlichen Kennzahlen ermitteln. Mittels dieser Ziele und Kennzahlen wird dann der Rat in der Lage sein, die wirtschaftliche, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung Rheinbachs sicherzustellen.

Er kann anhand der Kennzahlen seine Kontroll- und Steuerungsfunktion sowohl in der Haushaltsplanung als auch im Haushaltsvollzug sachgerecht wahrnehmen.

Pressemitteilung

UWG-Fraktion im Rat der Stadt Rheinbach

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