Politik | 24.03.2017

FDP lud zu Informationsveranstaltung in Mayen

Windkraft in Rheinland-Pfalz war Thema

Monika Becker, stellvertetende Fraktionsvorsitzende der FDP im Mainzer Landtag, erläuterte die Änderungen, die sich in Bezug auf Windenergieanlagen aus dem Koalitionsvertrag ergeben.  privat

Mayen. Auf Einladung des Kreisverbands der FDP Mayen-Koblenz, von FDP-Verbandsgemeindeverband Vordereifel sowie FDP-Stadtverband Mayen referierte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Monika Becker, im Maifelder-Hof („Berti“) in Mayen über die zukünftige Entwicklung der Windenergie in Rheinland-Pfalz. Zunächst erläuterte Becker die Veränderungen durch den Koalitionsvertrag der Regierung aus SPD, FDP und Grünen vom Frühjahr 2016. Becker, die als frühere Vizepräsidentin der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) mit dem Thema Windkraft bestens vertraut ist, führte die Verhandlungen für die FDP, und deren Ergebnisse sollen nunmehr Gegenstand des Landesentwicklungsprogramms 4 (LEP 4) werden. Becker war es dabei wichtig zu unterstreichen, dass die von der FDP eingebrachten Vorstellungen und Forderungen des Wahlkampfs in sehr kurzer Zeit umgesetzt wurden, um für eine strukturierte Weiterentwicklung der Windenergie zu sorgen. Sie machte sehr deutlich, dass die FDP selbstverständlich für die Energiewende stehe und diese fördere, aber auch die Interessen der Menschen und der Bevölkerung zu berücksichtigen seien.

So wird zukünftig ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu allgemeinen Wohn-, Misch-, Kern- und Dorfgebieten festgeschrieben, bei Anlagen über 200 Meter Gesamthöhe 1.100 Meter. Auch die besonderen Schutzzonen, Kernzonen der Naturparke und Bioreservate, die Flächen Natura 2000, alte Laubholzbestände, Wasserschutzgebiete, Welterbegebiete sowie historische Naturlandschaften runden die zukünftigen Verbotsflächen ab. Becker wies darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz zurzeit 1.485 Windenergieanlagen betrieben werden, aktuell weitere 700 sich im Planungsverfahren befinden, von denen allerdings etwa 300 unter Berücksichtigung der neuen Kriterien des LEP 4 nicht genehmigungsfähig sein dürften. Auch für das sogenannte Repowering von Windkraftanlagen wies sie auf besondere Regelungen und Einschränkungen zum Schutz von näher anliegenden Bewohnern hin.

Die ehemalige Zielsetzung, ein bis zwei Prozent der Fläche von Rheinland-Pfalz für Windenergieanlagen vorzuhalten, sei vom Tisch, es gehe jetzt um eine geordnete Weiterentwicklung der Windenergieanlagen. Von großer Bedeutung sei, dass die Umsetzung der so durch Ministerratsbeschluss im September 2016 vorgenommenen Änderungen auch der notwendigen strengen Kontrolle unterliegt. Hierzu sei ausschließlich und auch erfolgreich das Innenministerium als „Hüter der zu erreichenden Ziele“ zuständig und verantwortlich. Unter Veranstaltungsleitung von Rudolf Haase entspann sich sodann eine rege Diskussion, insbesondere auch unter den Aspekten der geplanten Windenergieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Vordereifel, aber auch der Stadt Mayen. Hier ging es um die Zulässigkeit beantragter Windenergieanlagen im Rahmen auch der Bauordnung, die immensen Kosten der einzuholenden Gutachten auf Vorkommen von Rotmilan oder Schwarzstorch oder auch nunmehr neuerdings Fragen von bestehenden seismologischen Stationen (Besucherbergwerk Grube Bendisberg) und damit ein Ausschluss der Genehmigungsfähigkeit.

Nach gut 90 Minuten endete die gut besuchte Veranstaltung, und Monika Becker erklärte ihre Bereitschaft, zu weiteren Veranstaltungen wiederzukommen.

Pressemitteilung des

FDP-Kreisverbands

Mayen-Koblenz

Monika Becker, stellvertetende Fraktionsvorsitzende der FDP im Mainzer Landtag, erläuterte die Änderungen, die sich in Bezug auf Windenergieanlagen aus dem Koalitionsvertrag ergeben. Foto: privat

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