8. Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2020

Wird der Lukasmarkt zum mobilen Freizeitpark?

Stadtrat wählte Natascha Lentes zur Zweiten Beigeordneten

Wird der Lukasmarkt zum mobilen Freizeitpark?

Oberbürgermeister Treis händigte Natascha Lentes nach der erfolgreichen Wahl und dem geleisteten Eid ihre Ernennungsurkunde aus.Foto: WE

29.06.2020 - 12:05

Mayen. Am vergangenen Donnerstag war für den Stadtrat die Corona-Pause endgültig beendet, in der es nur zwei kurze Sondersitzungen gegeben hatte mit wenigen Beratungspunkten. Mehr als dreißig sah die Tagesordnung diesmal vor mit teilweise weitreichenden Entscheidungen. Und alle waren in den Gremien bereits vorberaten.


Wahlen


Über den der Sitzung vorangegangen nichtöffentlichen Teil kann nur spekuliert werden. Es gibt aber Anlass zu der Annahme, dass dort auch über den Eintritt in den Dienst der Stadt Mayen von Christoph Michels gesprochen wurde. Er kann dann nicht weiter Beigeordneter bleiben. Von der Fraktion B90/Die Grünen war als neue Zweite Beigeordnete Natascha Lentes vorgeschlagen, die in ihrer kurzen Vorstellung die Themen Bildung, Erziehung und Familie als künftige Arbeitsschwerpunkte nannte. Frau Lentes wurde in geheimer Wahl mit 18 Stimmen gewählt. 13 Ratsmitglieder stimmten gegen sie. Direkt nach der Vereidigung händigte der Oberbürgermeister die Ernennungsurkunde aus.

Weil Sandra Kohr von der AfD mit Wirkung von 4. März ihr Stadtratsmandat und alle damit verbundenen Aufgaben niedergelegt hatte, waren in diversen Gremien Ergänzungswahlen nötig. Das Vorschlagsrecht verblieb bei der Partei. Neu werden die Aufgaben jetzt von Walter Scharbach und Walfried Thum wahrgenommen. Das beschloss der Stadtrat jeweils einstimmig.


Lukasmarkt


Eine interessante Mitteilung machte Oberbürgermeister Treis zum Lukasmarkt. Dass der in diesem Jahr nicht in gewohnter Weise ablaufen wird oder gar ganz entfallen, war sicher jedem schon lange klar. Die Verwaltung denkt jetzt über einen mobilen Freizeitpark nach, wie er schon von vielen Städten praktiziert wird und – in Kürze auch in unserer Landeshauptstadt sowie in Koblenz. Die Überlegungen dazu stehen erst am Anfang, betonte der Stadtchef. Hygienekonzept, Zugangsbeschränkungen und vieles andere wollen gut überlegt sein. Und schließlich müssen auch die Schausteller ein Interesse daran zeigen.


Sanierungsgebiet/Hochgarage


Die Renovierungen beispielsweise der Neustraße oder der Bäckerstraße sind Ergebnis des Förderprogramms „Aktive Stadt“ und des daraus resultierenden Sanierungsgebietes „Nordöstliche Innenstadt“. Das Förderprogramm des Landes heißt heute „Lebendige Zentren“ und das Sanierungsgebiet wurde auf Antrag der Stadt im September 2018 um den Bereich nordöstlich der Brückenstraße sowie der Stehbach bis zum Wittbender Tor erweitert. Es umfasst damit nun die gesamte Innenstadt. Viele Bürger werden sich noch an die vorgeschriebenen Prozeduren erinnern, bevor es zur Festsetzung des ursprünglichen Sanierungsgebietes kam. Auch für den Erweiterungsteil sind vorbereitende Untersuchungen erforderlich und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das die Gesellschaft Stadt-Land-plus erstellte. Wie schon zuvor, ist alles nur Konzept und am Ende entscheidet wieder der Stadtrat im Einzelfall und abschließend. Dem vorgestellten Rahmenplan stimmte der Rat einstimmig zu und beschloss die Durchführung der Bürgerbeteiligung.

Ein Kernpunkt des ursprünglichen Sanierungsgebietes ist die dort zu erstellende Hochgarage. Eine 2016 durchgeführte Parkraumbedarfsermittlung ergab 239 erforderliche Stellplätze. Im ausgeschriebenen Architektenwettbewerb wurden jedoch 320 bis 340 Plätze festgelegt. Die Aufsichtsbehörde ADD forderte daher bei zwischenzeitlichen Gesprächen eine Überarbeitung der Bedarfsermittlung, die auch einer Überprüfung durch den Rechnungshof standhält. Durch die Erweiterung des Sanierungsgebietes und unter Einbeziehung vorher nicht betrachteter relevanter Bereiche, kommt die neue Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Bedarf für bis zu 500 öffentliche Stellplätze besteht. Unter diesem Aspekt stellt die ADD die förderrechtliche Anerkennung der zur Ausführung kommenden Stellplätze aus dem Architektenwettbewerb in Aussicht.

Auf dem weiteren Weg zur Realisierung der Hochgarage muss nun geprüft werden, ob die Stadt die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu sind Verhandlungsgespräche mit dem Sieger erforderlich, der seinen Entwurf so optimieren soll, dass ein Kostensatz von 13 Tsd. Euro je Stellplatz nicht überschritten wird. Gelingt eine solche Einigung nicht, wären die Gespräche mit dem zweiten oder dritten Preisträger fortzusetzen.


Bebauungspläne


Der Rat hatte sich mit einer großen Anzahl von Bebauungsplänen zu befassen. Es können im Rahmen unserer Berichterstattung aber nur wesentliche oder das Stadtbild prägende betrachtet werden. Das ist beispielsweise die 1. Änderung des Plans Obere Stehbach II. Ein Investor hat das markante Eckgebäude Boemundring/Marktplatz/Bornhaustert erworben und beabsichtigt dieses niederzulegen, um ein neues Gebäude zu errichten unter gleichzeitiger Bebauung entlang des Bornhaustert im rückwärtigen Bereich. Es würden etwa 26 Wohneinheiten entstehen sowie oberirdische und Tiefgaragenplätze. Der Rat billigte die Planänderung einstimmig.


Autohof


An strategisch interessanter Lage plant ein Investor den Betrieb eines etwa 2,6 ha großen Autohofes. Es handelt sich dabei um eine Fläche links des Kreisels, der von Mayen über den BAB 48-Zubringer bzw. die B262 erreicht wird. Es scheint sich um eine sehr eilige Planung zu handeln, denn die vorab erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel betrieben. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig informiert sowie die Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit. Auch eine ursprünglich später geplante Sitzung des Ortsbeirates Alzheim wurde wegen der Planungen des Autohofs vorverlegt. Andernorts wurden ähnliche Bauvorhaben in der jüngeren Vergangenheit verzögert oder gar verhindert durch Konflikte mit Natur- und Landschaftsschützern.


Hotel


Um Bewegung in das Thema eines Hotels für Mayen zu bringen, hatte die CDU-Fraktion in der Oktobersitzung 2019 die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Rengsdorfer monte mare Betriebsgesellschaft zu führen wegen des Neubaus eines Hotels auf dem Gelände des Badezentrums. In seiner diesjährigen Februarsitzung hatte der Rat noch Mittel in Höhe von 28 Tsd. Euro bewilligt für eine Standort- und Marktanalyse, die die monte mare Betriebsgesellschaft mit der DEHOGA in Kooperation durchführen soll.

Jetzt wurde der Bebauungsplan 1. Änderung des Planes Oberes Nettetal I von der Verwaltung zum Beschluss vorgelegt, der die Möglichkeit eröffnet, auf dem Schützenplatz und den angrenzenden Grünflächen ein Hotel mit über 100 Betten zu bauen. Das alles eher rein vorsorglich, denn einen konkreten Investor gibt es nach Aussage des Oberbürgermeisters noch nicht, obwohl schon Gespräche geführt wurden.

Ein Hotelbau wäre mit der Rechtskraft des Planes von 1996 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel auf dem Schützenplatz schon lange möglich gewesen. Die bisher erlaubte bebaubare Fläche für die jetzt angedachte Größe aber wohl nicht ausreichend.

Auch bei diesem Bebauungsplan wird eilig gehandelt. CDU-Fraktionsvorsitzender Rosenbaum hatte wegen ungeklärter Fragen und eines noch nicht anstehenden Verkaufs der gut 9 Tsd. Quadratmeter großen Fläche einen Vertagungsantrag dieses TOP gestellt. Die Verwaltung riet jedoch vehement davon ab und der Antrag wurde denn auch mehrheitlich abgelehnt. Die Zustimmung des Rates zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ebenfalls mit Mehrheit gefasst.


Aberkennung derEhrenbürgerschaft


Als symbolischer Akt wurde unter Hinweis auf das Unrechtsregime im Dritten Reich Adolf Hitler als dessen wesentlicher Repräsentant zusätzlich posthum die Ehrenbürgerschaft der Stadt Mayen aberkannt. Die deklaratorische Aberkennung stellt insofern einen Schritt der Distanzierung vom Nationalsozialismus dar. Der Beschluss des Stadtrates erfolgte einstimmig und ohne lange Diskussion. WE

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