Politik | 22.11.2021

Demokratie vor Ort Erpel

WkB in der Wirkung abmildern

Erpel. Zurzeit wird die neue Satzung für die Abrechnung der Ausbaubeiträge nach wiederkehrenden Beiträgen im Erpeler Gemeinderat behandelt. Diese hat unmittelbare Auswirkungen auf die Umlegung der Ausbaukosten der Rieslingstraße.

Im Hauptausschuss am 9. November, in dem insbesondere die DvOE erhebliche Bedenken gegen die vorgelegte Satzung geltend gemacht hatte, kamen daraufhin alle Fraktionen einstimmig zu dem Ergebnis, dass dieser Entwurf in der nachfolgenden Sitzung des Ortsgemeinderates am 15. November nicht zur Abstimmung kommen sollte. Infolgedessen wurde die Tagesordnung geändert, und die Abstimmung über die Satzung auf eine Sondersitzung verlegt. Die dadurch gewonnene Zeit konnte von der DvOE dafür genutzt werden, mit verschiedenen Schreiben, Anträgen und in Gesprächen die aus ihrer Sicht notwendigen Änderungen an der Satzung vorzuschlagen und zu erwirken. Auch eine vorherige rechtliche Beratung der Mitglieder des Ortsgemeinderates wurde für unerlässlich angesehen. So hat die DvOE um Aufklärung dazu verlangt, wieso es bei der Festlegung von Gemeindeanteil und Einberechnung der Vollgeschosse in dem Entwurf der Satzung für Erpel jeweils deutlich schlechtere Werte für die Einwohnerinnen und Einwohner gibt als in anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde. Nachdem der Bürgermeister der Verbandsgemeinde in seiner Pressemitteilung vom 12. November noch den Eindruck zu erwecken versuchte, als sei das alles selbstverständlich und solche Unterschiede nun mal hinzunehmen, gab es im Lauf der nächsten Tage dann doch offenbar ein Umdenken der Verwaltung. Mindestens wurden verschiedene weitere Gespräche geführt und ein neuer Satzungsentwurf versendet. DvOE wird sich dafür einsetzen, dass der Gemeindeanteil auf mind. 35% angesetzt wird. Auch bei der Einbeziehung von Vollgeschossen in die Berechnung der Beiträge steht die DvOE auf dem Standpunkt, dass es unbedingt zu einer Reduzierung von derzeit 25% auf max. 15% kommen muss.

Dies ist eine Hauptforderung der DvOE: nachdem seit 2017 keine Rechtssicherheit zu der Abrechnung der Rieslingstraße besteht und hierbei erhebliche Fehler der Ortsgemeinde bei der Behandlung des Sachverhaltes gemacht wurden- beispielhaft sei hier nur nochmals erwähnt, dass entgegen aller Vorhersagen und Beteuerungen der Gemeinde Erpel durch die Abrechnung der Rieslingstraße viele Bürgerinnen und Bürger mit zum Teil sehr hohen Beitragsbescheiden bis in den 4-stelligen Bereich konfrontiert wurden- muss jetzt eine Satzung erlassen werden, die den Anteil der Gemeinde gegenüber dem der beitragspflichtigen BürgerInnen auf das höchstmögliche Maß festlegt. Leider kann - wie bereits mehrfach erwähnt - wkB generell nicht mehr verhindert, bzw. aufgehalten werden. DvOE hat nunmehr wenigstens erfolgreich darauf gedrängt, in Erpel eine Abrechnungsmöglichkeit zu finden, die die Belastungen für die ErpelerInnen deutlich verringert. Nur so kann die Gemeinde aus unserer Sicht einen guten Willen erkennen lassen, die früheren Fehler - wenn nicht zu beseitigen - so doch wenigstens in der Wirkung abzumildern.

Pressemitteilung

Demokratie vor Ort Erpel e.V.

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