Umweltministerium informiert:

Wolfspräventionsgebiete ausgewiesen

Mainz. Aufgrund von Wolfsnachweisen in NRW weist Rheinland-Pfalz Regionen im Grenzgebiet als Teilpräventionsgebiet aus - Förderungen zum Herdenschutz sind möglich.

„Rheinland-Pfalz weist vorsorglich die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone beziehungsweise Teilpräventionsgebiet aus. Dort ansässige Tierhalter mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehegen können ab sofort Förderungen zum Herdenschutz bei der Stiftung für Natur und Umwelt (SNU) beantragen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Grund für die Ausweisung: Das Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn in Nordrhein-Westfalen berührt in Teilen auch die Landesgrenze von Rheinland-Pfalz. Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen hat nach Wolfssichtungen und genetischen Nachweisen im Juli dieses Jahres das Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn samt einer Pufferzone ausgerufen. Denn es geht davon aus, dass sich dort ein männlicher Wolf niedergelassen hat. Dieser ist bisher noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden, allerdings können Wölfe durchaus weite Strecken zurücklegen. Eine Überschreitung der Landesgrenze ist somit möglich. Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Gatterwildhalter im Teilpräventionsgebiet können daher Förderungen von bis zu 100 Prozent für Präventionsmaßnahmen wie Zaunmaterialien in Anspruch nehmen. „Auf diese Weise wollen wir einen flächendeckenden Herdenschutz erreichen und die Halterinnen und Halter unterstützen“, so Höfken weiter.

Erneute Wolfssichtungen im Westerwald

Im Juni dieses Jahres konnten zudem bei Staudt im Westerwald auf der Gemarkung Heiligenroth und im Juli beim nahe gelegenen Bendorf Videoaufnahmen von wolfsähnlichen Tieren gemacht werden. Die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) hat diese Aufnahmen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zur Prüfung gegeben. Diese hat nun bestätigt, dass es sich auf beiden Aufnahmen tatsächlich um Wölfe handelt. Da kein DNA-Nachweis vorliegt, kann jedoch nicht festgestellt werden, ob es sich um dasselbe Tier handelt und ob es bereits anderweitig gesichtet beziehungsweise nachgewiesen wurde.

Das Umweltministerium hat bereits im Mai vergangenen Jahres das Präventionsgebiet Westerwald ausgewiesen, das die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz und kleinere Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn umfasst. Auch im Präventionsgebiet Westerwald können Tierhalter mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehegen eine Förderung von Präventionsmaßnahmen beantragen.

Hintergrund

Förderungen für Präventionsmaßnahmen können bei der Stiftung für Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) beantragt werden. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/.

Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Der Managementplan ist online abrufbar unter: https://mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf.

Pressemitteilung Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten