Gemeinderat verschob die Entscheidung
Zahlen zu Neubau oder Sanierung der Grundschule Pech genauer ermitteln
Christdemokraten vermuteten, dass die Kosten für den Neubau zu hoch und die Kosten für die Sanierung zu niedrig angesetzt seien
Pech. Mit drastischen Worten beschrieb Gemeinderatsmitglied Dr. Bernd Becker (SPD) die Zustände im Verwaltungstrakt der Grundschule Pech. Bei einer Überprüfung der Entwässerungsleitungen in den Sanitäranlagen ist der farbige Rauch, mit dem Lecks in den Leitungen lokalisiert werden sollten, aus allen Ecken des Gebäudes aufgestiegen. Dieses Gebäudeteil sei völlig marode, es besteht dringender Handlungsbedarf.
Doch ob es reicht, das Bauwerk zu sanieren, wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, oder ob es doch günstiger ist, den Verwaltungstrakt gleich komplett neu zu bauen, scheint derzeit noch nicht klar zu sein. Deshalb beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, zunächst einmal nur die 2018 in beiden Fällen notwendig werdenden Finanzmittel in Höhe von 950.000 Euro in den Haushaltsplan einzustellen und bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im Februar noch einmal die Zahlen beiden Alternativen genauer zu ermitteln. Insbesondere die Christdemokraten hatten nämlich ihre Zweifel daran, dass bei den geschätzten Kosten von 1,45 Millionen Euro für die Sanierung alle Eventualitäten mit einbezogen worden seien. Zudem sah man die geschätzten Kosten für den Neubau mit 2,07 Millionen Euro als möglicherweise zu hoch an.
Bei geringer Kostendifferenz lieber ein Neubau
Falls aber die Differenz zwischen Neubau und Sanierung nur gering sei, dann sei auf jeden Fall ein Neubau einer Sanierung vorzuziehen, so Volker Gütten und Franz Josef Jäger unisono. Zumal eine Sanierung immer ein gewisses „Überraschungsrisiko“ mit sich bringe. Auch Hans Otto Schacknies (SPD) fand es lohnenswert, noch einmal darüber nachzudenken – wenn auch zwei Seelen in seiner Brust schlügen, weil man damit die jetzige Situation noch einmal verlängere. Christian Pohl vom Fachbereich Infrastruktur der Gemeinde hatte zuvor die Vorgeschichte erläutert. Eigentlich habe man im Rahmen der Gebäudeunterhaltung schon in diesem Jahr eine Sanierung der Räumlichkeiten sowie der sanitären Anlagen des Verwaltungstraktes geplant. Doch bei näherer Untersuchung habe man festgestellt, dass erhebliche bauliche Mängel an den Entwässerungsleitungen und an der Gebäudeabdichtung vorhanden seien. Bei einer Kamerabefahrung des gesamten Entwässerungsnetzes habe man schwerwiegende Mängel festgestellt. Einer Sanierung der Lehrerräume sowie der Sanitäranlagen müsse somit eine Sanierung der Entwässerungseinrichtungen auch im Gebäudeinneren vorausgehen.
Überprüfung zeigte erheblichen Handlungsbedarf
Die Untersuchung der feuchten Außenwand zeigte zudem eine mangelhafte vertikale Abdichtung sowie das Fehlen einer Wärmedämmung. Darüber hinaus zeigte eine kritische Überprüfung der Außenanlagen erheblichen Handlungsbedarf. Da die notwendigen Arbeiten im Verwaltungstrakt einer Kernsanierung, zumindest im Sanitärbereich, gleichkämen und darüber hinaus die Abdichtung und Dämmung der Aufenthaltsräume im Keller notwendig sei, schlage er vor, die restlichen Gebäudeteile wie Fenster und Fassade energetisch gleich mit zu modernisieren. Mit Blick auf den dringenden Handlungsbedarf im Verwaltungstrakt wolle man die Gesamtmaßnahme in zwei Bauabschnitten umzusetzen. Im Jahr 2018 soll die Sanierung des Verwaltungstraktes sowie die Sanierung der Abwasserleitungen erfolgen. In einem zweiten Bauabschnitt soll 2019 die energetische Sanierung der Fassade und der Fenster des Verwaltungstraktes sowie des gesamten Altbaubereichs erfolgen.
In beiden Fällen eine Reihe von Unbekannten
Nach der vorliegenden Kostenschätzung gehe man davon aus, dass der erste Bauabschnitt 950.000 und der zweite Bauabschnitt 500.000 Euro kosten werde, mithin insgesamt 1,45 Millionen Euro für die Sanierung zu investieren seien. Doch im Bauausschuss sei schon bei der Vorstellung der Planungen der Wunsch laut geworden, auch die Kosten für einen vergleichbaren Neubau gegenüberzustellen. Dazu habe er als groben Anhaltspunkt einen Wert von 2500 Euro je Quadratmeter Bruttogrundfläche angenommen, wie es in vergleichbaren Gebäuden üblich sei. Allerdings gebe es in beiden Fällen eine ganze Reihe von Unbekannten, die die Kosten noch wesentlich beeinflussen könnten. Doch bei einem Neubau seien die ungelösten Probleme – etwa die Unterbringung während der Bauphase – wohl als schwerwiegender anzusehen.
Doch letztlich waren sich alle Ratsmitglieder – bis auf zwei Nein-Stimmen – einig, dass vor der endgültigen Entscheidung noch einmal die Zahlen für beide Alternativen genauer ermittelt werden sollen. Dann könne man die Entscheidung auf einer gesicherten Basis fällen.
JOST
