Landesregierung RLP verdoppelt Bonuszahlung des Bundes an Krankenhausbeschäftigte
Zahlung zeigt Respekt und Anerkennung
Kreis MYK. Die Bonuszahlung des Bundes an Pflegefachkräfte im Krankenhaus wird in Rheinland-Pfalz aus Mitteln des Nachtragshaushaltes erhöht und auf weitere Krankenhausbeschäftigte ausgeweitet. „Durch die Verdopplung des Bonus für Krankenhausbeschäftigte stellt Rheinland-Pfalz sicher, dass neben den besonders belasteten Pflegefachkräften auch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Leistung entlohnt werden. Die Landesregierung gestaltet die Bonuszahlung dadurch erheblich gerechter, als vom Bund vorgesehen“, begrüßte der heimische Landtagskandidat Dr. Alexander Wilhelm, Staatssekretär, die rheinland-pfälzische Bonuszahlung.
Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, die bis Ende Mai dieses Jahres in kleineren Häusern mindestens 20 COVID-19-Patienten und in größeren mindestens 50 behandelt haben, erhalten eine zusätzliche Zahlung von 1.500 Euro. Das Bundesland Rheinland-Pfalz finanziert ein Drittel, den Restbetrag trägt der Bund. Die rheinland-pfälzische Besonderheit: Neben den Pflegekräften profitieren in anspruchsberechtigten Krankenhäusern weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Landesregierung erhöht den vom Bund ausgezahlten Betrag hierfür um weitere 50 Prozent. Insgesamt bringt das Land etwa 4,2 Millionen Euro auf.
„Die Pflegefachkräfte in Krankenhäusern standen im bisherigen Verlauf der Pandemie teilweise vor ganz besonderen Herausforderungen und extremen Belastungen. Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung ist es nur richtig, dass Bund und Land diese Leistung mit einer Bonuszahlung honorieren. Dass in Rheinland-Pfalz aber darüber hinaus auch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, beispielsweise Beschäftigte in der Hauswirtschaft, nicht vergessen werden, finde ich großartig. Das ist ein Zeichen des Respekts vor allen Arbeiten, die im Krankenhaus erledigt werden müssen!“, so der Landtagskandidat für Mayen, Rhein-Mosel, das Maifeld und die Vordereifel.
Pressemitteilung
Dr. Alexander Wilhelm (SPD)
Eine feine Sache, nur wenn es dann als Einnahme wieder versteuert werden muss -dann heisst es "Ätsch'"!
Genau wie bei der Corona Soforthilfe für Cafes, etc.
Alles unausgereift, wie die gesamte deutsche Politik.
Ein Geschenk hat Steuerfrei zu sein! Sonst ist es Schönfärberei.