Politik | 16.01.2019

Vollsperrung der K 63 zwischen Saftig und Ochtendung

Zu geringe Fahrbahnbreite für halbseitige Sperrung

Ochtendung. Zur Durchführung der obigen Baumaßnahme werden hiermit aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gem. § 45 Abs. 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkungen für den außerörtlichen Bereich im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz angeordnet:

Im Zuge des Ausbaus der Zufahrt zum .Rheinischen Provinzial-Basalt- und Lavawerk“ wird die K 63 zwischen Saftig und Ochtendung voll gesperrt. Die Maßnahme muss unter Vollsperrung der K 63 zwischen Saftig und Ochtendung erfolgen, da die notwendige Fahrbahnbreite für eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn nicht gewährleistet werden kann.

Die Verkehrszeichen und Einrichtungen sind nach dem beiliegenden Verkehrszeichenplan der Firma Sauer GmbH & Co. KG Verkehrssicherung und Verkehrstechnik aufzustellen. Die Baustellenbeschilderung ist der bereits vorhandenen Beschilderung anzupassen. Die entsprechenden Verkehrsbeschränkungen sowie Umleitungsbeschilderungen für den innerörtlichen Bereich sind seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld anzuordnen und dürfen auch erst nach erfolgter verkehrsrechtlicher Anordnung aufgestellt werden.

Diese Anordnung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für die Zeit vom 14. Januar bis einschließlich 1. März erfolgen. Pressemitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld

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