Politik | 01.02.2017

Rheinbacher Haupt- und Finanzausschuss beschloss Änderung

Zwei Einkommensstufen mehr für den Elternbeitrag zu den Kindergärten

Reiche Eltern müssen künftig bis zu 815 Euro pro Monat an Elternbeiträgen bezahlen – Keine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende

Rheinbach. Der Rheinbacher Haupt- und Finanzausschuss beschloss in seiner jüngsten Sitzung, auf eine Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der acht Ratsausschüsse zu verzichten. Nach der zum 1. Januar gültigen Anpassung der Entschädigungsverordnung Unordnung bezahlen hätte die Möglichkeit bestanden, jeden Ausschussvorsitzenden 290,20 Euro pro Monat als Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Das hätte im Haushalt mit knapp 28.000 Euro zu Buche geschlagen, was den Ausschussmitgliedern aller Parteien zu viel war. Zumal der Mehraufwand gegenüber dem normalen Ausschussmitglied überschaubar sei, argumentierte etwa Bernd Beißel (CDU). Angehoben wurde hingegen die Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden und ihre Stellvertreter um insgesamt 15.670 Euro pro Jahr. Geändert wurde auch die Höhe der Elternbeiträge für die städtischen Kindergärten, um einen höheren Deckungsgrad als bisher mit 17,3 Prozent zu erreichen. Die UWG hatte das bereits 2015 angeregt und war mit ihrer Einschätzung von der Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt worden. Diese hatte in ihrer überörtlichen Prüfung 2015 unter anderem auch das Sachgebiet „Tagesbetreuung für Kinder“ mit einbezogen und empfohlen, die Stadt solle als Kommune mit schwieriger Haushaltslage alle bestehenden Optimierungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der Elternbeitragssatzung nutzen. Aufgrund der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt beschloss der Ausschuss einstimmig, künftig ab einem Elterneinkommen von 12.300 Euro - bislang 12.271 Euro - Beiträge zu verlangen. Die Beiträge selbst wurden allerdings in den unteren Einkommensstufen nicht erhöht. Dafür wurde die Zahl der Einkommensgruppen um drei erweitert, über dem bisherigen Höchstbetrag von 86.000 Euro gibt es künftig noch zwei weitere Einkommensstufen von 98.400 und 110.700 Euro Jahreseinkommen. Diese zahlen künftig, je nach Alter des Kindes und der Stundenzahl in der Einrichtung, zwischen 271 und 814 Euro pro Monat an Kindergarten-Elternbeiträgen.

JOST

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