Die närrischen 11 Paragraphen von Prinzessin Corinna I.
„Alles hört auf ihr Kommando!“
Remagen. Die Hofdame Jenny, von den Höhen Remagens, wo sich Fuchs und Hase die Hand geben, singendes Teller-Taxi von Bad Bodendorf aus dem Hause derer von Schilling, sowie Hofdame Ramona, das tanzende Duracell-Häschen, Herrscherin über die Twirlings Sticks und die erotische Stimme eines renommierten Großhandels, ebenso auch Hoffotografin Uschi, importierte Kölnerin, Domliebhaberin und Sicherheitsbegleiterin unserer Prinzessin, als auch Säckelmeister Freddy, rohrverlegender Wendlerfan, auch als „Bob, der Baumeister“ bekannt und Dompteur der heimischen Hasen, genauso wie Prinzessinnenfahrer Hans-Jörg, eingebürgerter Ruhrpöttler, hammerschwingender Gardist und Großtester aller Kaffeesorten so auch der persönliche Adjutant Achim, vorneweg laufender Gardist aus der Kreativabteilung unserer KG und Herrscher über Pinsel, Bilder und Farben, ebenso von Hofmarschall Hans, Bezwinger kleiner bunter Bälle auf allen Minigolfplätzen und endlich mal, nicht, der alle Wassersorten kennende Fahrer, sowie auch unsere Tollität CORINNA I., über die man hier besser nichts mehr sagt, weil es sonst viel, viel zu lang werden würde, geben folgende närrischen 11 Paragraphen der Regenschaft ihrer Tollität CORINNA I. bekannt.
Die 11 närrischen Paragraphen
§ 1: Der Elferrat und die Senatoren werden umbenannt in „Prinzessinnen-Begleitkommando“. Sie haben die Aufgabe, die Prinzessin zahlreich bei jedem Auftritt, neben der Prinzengarde, zu begleiten.
§ 2: Die Prinzessin und der Hofstaat sind in allen Belangen während der Session nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Die Prinzessin ist nicht mehr mit einem „Hallo“, sondern mit einem lauten „Alaaf“ zu begrüßen.
§ 3: Dem Tollitätenfahrzeug ist stets Vorfahrt zu gewähren und beim Vorbeifahren freundlich zu winken oder entsprechend anders zu huldigen.
§ 4: Die St. Hubertus- und die Römer-Apotheke werden zu „Prinzessinnen-Apotheken“ ernannt. Hier sind sämtliche Mittel zur Gesunderhaltung der Prinzessin und des Hofstaats gegen Kopping, Dünndriss, Heiserkeit und Kater sowie gegen Rotz und Frostbeulen bereitzuhalten.
§ 5: Am Weiberdonnerstag ist es für alle Männer Pflicht, eine Krawatte zu tragen, damit die holde Weiblichkeit endlich mal wieder in den Genuss kommt, ordentlich Trophäen zu sammeln.
§ 6: Alle Remagener Gastwirte haben dafür zu sorgen, dass vor ihren Gaststätten immer ein Parkplatz für das Prinzessinnenfahrzeug frei ist, da lange Fußmärsche der Tollität und des Hofstaates deren Gesundheit abträglich sind.
§ 7: Für den unermüdlichen und schweißtreibenden Einsatz der Polizei während des Festumzuges am Karnevalssonntag muss diese von jedem weiblichen Zugteilnehmer gebützt werden. Bei Polizistinnen natürlich von jedem männlichen Zugteilnehmer.
§ 8: Die Polizeistunde gilt, wie der Name schon sagt, ausschließlich für Polizeibeamte im Dienst. Der Feierlaune und -freundlichkeit der übrigen närrischen Untertanen ist somit kein zeitliches Limit mehr gesetzt.
§ 9: Die Kommandanten der Prinzengarde und der Stadtsoldaten sowie dessen Stellvertreter haben auf das Lied „Ich bin ein kleiner Gardeoffizier“ einen Tanz einzustudieren und diesen dann am Veilchendienstag beim Abschlussball zu präsentieren.
§ 10: Die Twirling Sticks werden verpflichtet, beim Prinzenfrühstück am Karnevalssamstag die Brötchen zu schmieren und die Bewirtung zu übernehmen, damit die Prinzessin sich voll und ganz ihren Gästen widmen kann.
§ 11: Alle Narren, egal ob groß oder klein, haben ihre Unstimmigkeiten erst wieder nach Karneval fortzuführen. Denn von heute an sollen nur noch Frohsinn und Heiterkeit herrschen, getreu des Mottos unserer Prinzessin: „Ob Norden, Süden, Osten oder Westen, in Remagen ist der Karneval am besten!“ Prinzessin Corinna I.
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