Wirtschaft | 22.05.2015

-Anzeige- Interview zum Bestellerprinzip

Was ändert sich genau im Wohnungsvermittlungsgesetz?

Marco Smetiprach.privat

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Bisher kennen die Wohnungssuchenden nur diese Situation: Mietobjekte werden häufig über einen Immobilienmakler angeboten. Während der Vermieter den Makler engagiert, muss der Mieter für die Courtage aufkommen. Dies ändert sich nun ab dem 1. Juni. Ab dann heißt es: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Künftig soll dabei sichergestellt werden, dass derjenige die Maklergebühren zahlt, der den Immobilienmakler beauftragt hat. In der Praxis ist dies meist der Vermieter in Form des Eigentümers oder Hausverwalters.

Im Einzelnen ändert sich: Verträge über die Wohnungsvermittlung müssen künftig in Textform (zum Beispiel E-Mail) geschlossen werden. Hierdurch sollen Unklarheiten vermieden werden, ob und mit welchem Inhalt Verträge über die Vermittlung von Wohnraum geschlossen wurden. Wenn der Vermieter dem Makler die Wohnung zur Vermittlung an die Hand gibt, ist der Mieter nicht verpflichtet, ein Honorar zu zahlen. Vereinbarungen, die die Zahlungspflicht auf den Mieter abwälzen, sind unwirksam. Der Mieter schuldet dem Makler nur dann ein Entgelt, wenn der Makler ausschließlich auf Veranlassung des Mieters tätig wird. Makler, die von Wohnungssuchenden in unzulässiger Weise ein Entgelt fordern, müssen mit Bußgeldern rechnen.

BLICK aktuell: Was genau ist das Bestellerprinzip?

Marco Smetiprach: Das sogenannte Bestellerprinzip bei der Maklercourtage ist eine Ergänzung zur Einführung der Mietpreisbremse und gehört zum Mieterrechtsnovellierungsgesetz, das am 27. März diesen Jahres vom Bundesrat verabschiedet wurde.

Mit der Einführung des Bestellerprinzips für Maklerleistungen sollen Mieter – vor allem in Ballungsräumen und beliebten Wohngegenden, in denen Mietwohnungen knapp sind – entlastet werden. Ziel ist ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Auch künftig können aber sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber von Wohnungsvermittlern sein.

BLICK aktuell: Gilt diese neue Regelung für Verkauf und Vermietung?

M. S.: Diese Neuregelungen gelten nur für die Vermietung von Immobilien, nicht für den Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.

BLICK aktuell: Hat der Mieter dadurch mehr Vorteile?

M. S.: Die Einführung dieses Gesetzes bedeutet aber nicht nur Vorteile für den Mieter. Bereits im Vorfeld hagelte es Kritik seitens vieler Makler und Immobilienverbände. Die neue Regelung ändere nichts an einer knappen Wohnraumsituation und bremse den Mietwohnungsneubau, da Investoren zusätzlich finanziell belastet werden. Auch der Eingriff in die Vertragsfreiheit und die erschwerte Beauftragung von Maklern durch Mieter werden als Nachteile empfunden.

Interviewpartner war Marco Smetiprach, Geschäftsstellenleiter Bad Neuenahr-Ahrweiler, LBS-Immobilienberater Immobilienkaufmann (IHK).

Marco Smetiprach.Foto: privat

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Daniela Jacobs: Auch Fußgänger ????? sollten beachtet werden!Wenn jeder nur ein bisschen, wäre vieles einfacher!
  • K. Schmidt: Die nächste Demo, gerade wenn sie sich an Familien richtet, sollte dann mal unter dem Motto stehen: "Fahrradhelme für alle!"

Kruft: Zwischen Dauerkritik und Tatendrang

  • Rolf Stern : Der Text wirkt weniger wie eine Einordnung, sondern eher wie der Versuch, berechtigte Kritik abzuwürgen. Gerade bei öffentlichen Geldern ist Nachfragen keine Dauerschleife, sondern demokratische Pflicht.
  • Andreas Lung: Liebe Frau Schumacher, Sie haben offensichtlich überhaupt nicht verstanden, worum es geht.
  • Thomas Sebastian Napp: Ich kann der Gemeinde zu dieser Aktion nur gratulieren. Vor allem den Bauhofmitarbeitern muss ich hier ein Lob aussprecheb. Gleichzeitig kann ich es nicht verstehen, dass eine große Naturfläche auf dem...
Kreishandwerkerschaft
Alles rund ums Haus
fit für`s Alter?
Stellenanzeige mehrere Stellen
Koblenz blüht // Frohe Ostern 2026
Dauerauftrag 2026
Unterstützeranzeige
Stellenanzeige Personalsachbearbeiter/in
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Symbolbild.
427

Aufgrund von Wartungsarbeiten muss´die Stromversorgung zeitweise eingestellt werden

Kein Strom in Sinzig-Westum und Löhndorf

Sinzig. Am Dienstag, 14. April, führt die Rhein-Ahr-AöR Arbeiten an der Wasserversorgung in Sinzig-Westum durch. Zur Sicherheit der Arbeiter muss dazu ein Mittelspannungskabel der Energienetze Mittelrhein (enm) zeitweise abgeschaltet werden.

Weiterlesen

Pfarrer Dr. Arno-Lutz Henkel.  Foto:privat
15

Allgemeine Berichte

EIN-Spruch: Fest(e) der Befreiung

Vom 01.-09. April wird die jüdische Pessach Woche begangen, die nahezu zeitgleich zusammenfällt mit der von den Christen begangene Kar- und Osterwoche. Durch Jesus bedingt hängen beide Festtraditionen, auch inhaltlich, miteinander zusammen.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
426

Leserbrief zu „HeimatCheck: Bad Neuenahr: Zu viele unangeleinte Hunde im Stadtgebiet?“

Leserbrief: „Das ist keine Tierliebe, das ist Egoismus!“

Ich bin fast 75 Jahre alt. Seit meinem 17. Lebensjahr habe ich Hunde. Zwei dieser Hunde wurden von unangeleinten Hunden angefallen, und so schwer verletzt, dass sie nur durch hohe tierärztliche Kunst gerettet werden konnten. Beide hatten ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Dauerauftrag
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
Schulze Klima -Image
Maschinenbediener, Staplerfahrer
Ostergruß
First Friday Anzeige März
Rund ums Haus
Stellenanzeige
Anzeige KW 14
Osteraktion
Anzeige Lange Samstage
Unterstützeranzeige
Stellenanzeige Personalreferent/in
Stellenanzeige Kita