Allgemeine Berichte | 19.08.2014

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Abzocke mit Energieausweisen

Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Telefon-Masche

Rheinland-Pfalz. Energieausweise am Telefon andrehen und dabei die Verbraucher täuschen, um ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen - das ist die Masche einer Firma mit dem Namen „Özkan Energiemarketing EF“. Laut den Betroffenen, die sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gewandt haben, beginnt es mit einem unerlaubten Werbeanruf. Es wird behauptet, dass mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im Mai dieses Jahres jeder Haushalt einen Energieausweis brauche und der Anrufer diesen ausstellen würde. Stimmt der Angerufene diesem Angebot zu, erhält er eine Auftragsbestätigung zusammen mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 99,90 Euro zugeschickt. Mit seiner Unterschrift bevollmächtigt der Verbraucher die Firma Özkan zur „Beantragung eines Energieausweises“. Zugleich erklärt sich der Betroffene mit der „Kontaktaufnahme und der Beratung“ einverstanden, die erforderlich sind, um den Ausweis zu erstellen.

„Das Perfide dabei ist die falsche Behauptung, dass ein Energieausweis jetzt für jeden Haushalt gesetzlich verpflichtend sei. Einen Energieausweis brauchen jedoch nur Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen“, erklärt Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „So ein Ausweis sollte auch nicht auf die Schnelle telefonisch beantragt werden.“

Die Firma Özkan benutzt eine Verordnung, um Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen telefonisch unter Druck zu setzen und hofft wohl, dass ein Teil der Angerufenen tatsächlich den Geldbetrag überweist.

Das Unternehmen hat seinen Sitz sowie das Bankkonto in der Schweiz, was die Rechtsverfolgung im Streitfall erschwert. Hans Weinreuter rät betroffenen Verbrauchern, auf die Anrufer nicht einzugehen und das Gespräch möglichst schnell zu beenden. Werden Unterlagen zugeschickt, sollten Betroffene auf keinen Fall den Geldbetrag überweisen. Verbraucher sollten der Forderung schriftlich widersprechen und den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ergänzend sollten sie von ihrem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Verbraucherzentrale legt allen Betroffenen nahe, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und den unerlaubten Werbeanruf bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Wer mehr wissen will über die Bedeutung und die verschiedenen Qualitäten von Energieausweisen, sollte sich zunächst ausführlich in der Energieberatung der Verbraucherzentrale beraten lassen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung gibt es kostenlos über die Energiehotline, Te. 0 80 06 07 56 00.

Pressemitteilung

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
Dauerauftrag 2026
Daueranzeige
Imageanzeige
Rund ums Haus
Innovatives rund um Andernach
fit für`s Alter?
Stellenanzeige Personalsachbearbeiter/in
Stellenanzeige
Werksverkauf Anhausen
Empfohlene Artikel
Symbolbild.
57

Die Woche vom 20. bis 26. April fällt in eine Phase des spürbaren Übergangs. Der Frühling zeigt sich vielerorts bereits stabil, gleichzeitig wächst die Erwartung auf den Mai. Diese Mischung aus Aufbruch und Ungeduld prägt viele Entscheidungen. In Liebe, Gesundheit und Beruf entstehen Chancen, aber auch Momente der Unsicherheit. Kleine Veränderungen im Alltag können große Wirkung entfalten.

Weiterlesen

Symbolbild.
67

Der Frühling zeigt sich von seiner lebendigen Seite und bringt frische Energie in den Alltag. Die Tage werden heller, die Natur erwacht – und mit ihr wachsen neue Chancen, aber auch Herausforderungen. In der Woche vom 13. bis 19. April stehen die Zeichen auf Veränderung. Gefühle werden intensiver, Entscheidungen rücken näher und nicht alles verläuft reibungslos. Ein genauer Blick auf die Sternzeichen zeigt, wo sich Möglichkeiten eröffnen und wo Vorsicht geboten ist.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: pixabay.com
299

Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:

Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke

Kreis Ahrweiler. Seit Dezember 2025 fahren die Züge wieder vollständig auf der gesamten Ahrstrecke zwischen Remagen und Ahrbrück. Seit März 2026 sind beide verkehrenden Linien rein elektrisch und damit umweltfreundlicher unterwegs. Damit die neuen Schienen nun noch einen „letzten Schliff“ erhalten können, wird nachts ein Schleifzug unterwegs sein. Dies betrifft die folgenden Zeiträume und Abschnitte:

Weiterlesen

15

Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus

Neuer Schub für die Elektromobilität

Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.

Weiterlesen

25

Allgemeine Berichte

Ortsübliche Bekanntmachung

Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Innovatives rund um Andernach
Koblenz blüht 2026
Oster-Anzeige
Schulze Klima -Image
Maschinenbediener, Staplerfahrer
Innovatives rund um Andernach
SB Standesamt
Anzeige Lange Samstage
Unterstützeranzeige
Stellenanzeige Personalreferent/in
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 // Wohnträume MYK
Stellenausschreibung Hausmeister/in
Aushilfskraft (w/m/d)