Allgemeine Berichte | 26.11.2013, 17:05 Uhr

Die Gleichstellungsbeauftragte informierte über Garantie, Gewährleistung und Umtausch

Welche Rechte haben Verbraucher?

Martina Röttig verteilt ihr Material von der Verbraucherberatung zum Vortrag über Einkaufsrechte.privat

Puderbach. Einkaufen kann so viel Spaß machen. Aber manchmal bringt es auch Ärger mit sich: Zu schnell zugegriffen, von Verkäufertricks blenden lassen oder mangelhafte Ware erwischt – und jetzt? Welche Rechte Verbraucher haben, wissen die wenigsten. Martina Röttig von der Verbraucherzentrale Koblenz kennt sich damit aber ganz genau aus. Kürzlich war sie beim Offenen Frauentreff im Diakonie-Treff Puderbach zu Gast und hatte jede Menge nützliche Informationen für ihre Zuhörerinnen im Gepäck.

Beim Offenen Frauentreff kommen regelmäßig Frauen aus der ganzen Verbandsgemeinde Puderbach auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten Ute Starrmann zusammen. Neben einem gemeinsamen Frühstück gehören informative Gespräche und Vorträge fest ins Programm.

Beim Treffen im November standen Einkaufs- und Verbraucherrechte im Mittelpunkt des Vormittages: „Verbraucher sind gegenüber Händlern nicht schutzlos“, stellte Martina Röttig dabei klar. „Man hat Rechte, mit denen man manchen voreiligen Kauf rückgängig machen oder fehlerhafte Produkte gegen einwandfreie Ware umtauschen kann.“

Wenn Verbraucher bei Händlern auf Widerstand stoßen, ist es hilfreich, seine Rechte zu kennen. So berichtete die Expertin von den Fallstricken bei Gewährleistung, Umtausch und Garantie: Denn während die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist und vor allem bei Mängeln am Produkt greift, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Grundsätzlich gilt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre, aber nach Ablauf von sechs Monaten muss der Verbraucher beweisen, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war. Er kann sich dann zwischen einer Reparatur und einem Austausch der gekauften Ware entscheiden. Erst wenn der Verkäufer dies ablehnt oder den Mangel nach zwei Reparaturversuchen nicht beseitigen kann, darf der Verbraucher von seinem Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern.

Martina Röttig informierte auch über einige Fallstricke beim Einkauf im Internet, die man als Verbraucherinnen und Verbraucher kennen sollten: unvollständige oder versteckte Preisangaben, schwer oder nicht auffindbare Geschäftsbedingungen, Risiken bei der Zahlung per Vorkasse oder hohe Zusatzkosten. Die Frauen waren begeistert vom Vortrag und den Informationen zu ihren Einkaufsrechten. Umfangreiches Informationsmaterial von der Verbraucherberatung zum Vortrag übergab Martina Röttig anschließend an die Teilnehmerinnen. Für Interessierte Bürgerinnen und Bürger liegt in der Verbandsgemeindeverwaltung im Info-Ständer von der Gleichstellungsbeauftragten im oberen Flur das Infomaterial aus.

Nächster Offener Frauentreff

Der Termin für den nächsten Offenen Frauentreff steht übrigens schon fest: Am Mittwoch, 11. Dezember, treffen sich die Frauen wieder im Puderbacher Diakonie-Treff in der Mittelstraße 18. Von 9.30 bis 11.30 Uhr steht eine gemeinsame, adventliche Feier auf dem Veranstaltungskalender. Anmeldungen nimmt die Gleichstellungsbeauftragte Ute Starrmann unter Tel. (0 26 84) 57 00 oder per E-Mail unter ute.starrmann@online.de entgegen.

Martina Röttig verteilt ihr Material von der Verbraucherberatung zum Vortrag über Einkaufsrechte.Foto: privat

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