Bürgerinitiative Lehmen
Bürgerbegehren zulässig
Lehmen. Am 24. März 2014 erhielt die Bürgerinitiative Lehmen die Information, dass die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Koblenz entschieden hat, dass das von der BI eingereichte Bürgerbegehren zulässig ist und gegen die Durchführung keine Bedenken bestehen. Damit ist der auf das Bürgerbegehren folgende Bürgerentscheid in greifbare Nähe gerückt. Diese Information hat die BI mit Stolz erfüllt, würdigt sie doch die in unzähligen Stunden geleistete Arbeit. Die Mitglieder der BI haben mehrere hundert Haushalte angelaufen, intensive Gespräche mit den Bürgern geführt, ausgewertet, juristische Informationen eingeholt und letztlich
das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.
Die BI ist jetzt sehr zuversichtlich, dass der Beschluss des Gemeinderats zum wiederkehrenden Beitrag über den Bürgerentscheid aufgehoben werden wird. In diesem Falle wäre ein neuerlicher Antrag auf den WKB, in der beschlossenen Form, erst wieder in drei Jahren möglich.
Pressemitteilung
Bürgerinitiative Lehmen
