Neue Entwicklungen für den Namen Bad Bodendorf
- Der Kreis entscheidet - „Kurpark“ bleibt ungelöstes Problem
Bad Bodendorf. Überraschende Wendung in der Frage, wer über den Ortsnamen Bad Bodendorf entscheidet. Bisher lautete die klare Aussage, dass das Innenministerium in Mainz zuständig sei. Am vergangen Donnerstag dann eine neue Entwicklung: „Die Kreisverwaltung Ahrweiler wird in Abstimmung mit dem Mainzer Innenministerium über die Beibehaltung des Ortsnamens entscheiden, wenn das Wirtschaftsministerium das Heilbad-Prädikat entzieht. Die kommunalrechtliche Zuständigkeit ist jetzt - auf Initiative der Kreisverwaltung - seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier geklärt“, hieß es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Landrat Dr. Jürgen Pföhler bekräftigte gleichzeitig erneut, sich gemeinsam mit den Gremien des Kreises Ahrweiler sowie dem Bürgermeister und den Gremien der Stadt Sinzig für die Beibehaltung des Ortsnamens von Bad Bodendorf einzusetzen. „Die Bad Bodendorfer haben ihren Namen jetzt seit mehr als 40 Jahren. In dieser Zeit haben sie ein hohes Maß an Heimat- und Gemeinschaftsgefühl entwickelt“, erklärte Pföhler auch mit Blick auf „das große ehrenamtliche Engagement der mehr als einem Dutzend Vereine, die die Ortsbezeichnung ’Bad‘ im Namen führe. Auch in der Sinziger Kommunalpolitik gehen die Entwicklungen weiter: In nicht öffentlicher Sitzung hat der Haupt- und Finanzausschuss den Einwurf einer Resolution für den Erhalt des Namenszusatzes Bad beschlossen. Über die Resolution soll der Rat der Stadt in der nächsten Sitzung befinden. Durch die Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Kreis können die Bad Bodendorfer nun etwas mehr Hoffnung haben, ihr Bad im Namen behalten zu dürfen. Zumindest lässt die deutliche Stellungnahme des Landrates dies erahnen. Das Heilbadprädikat selbst dürfte allerdings wie angekündigt im Sommer futsch sein. Und die Bad Bodendorfer erhielten weitere Unterstützung. Denn die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Ahrweiler, Guido Ernst und Horst Gies, setzen sich dafür ein, dass der Sinziger Stadtteil Bad Bodendorf seinen vollständigen Namen behalten darf. Die Christdemokraten befinden sich damit nach eigenem Bekunden in Übereinstimmung mit aktuellen Beratungsergebnissen von Gremien der Stadt Sinzig. Dem Vernehmen nach soll eine Resolution des Stadtrates die gleiche Stoßrichtung haben. Auch der Kreis- und Umweltausschuss hatte bereits am letzten Montag auf Initiative der CDU Landrat Dr. Jürgen Pföhler gebeten, sich entsprechend beim Land einzusetzen. Guido Ernst und Horst Gies dazu: „Was in den rot-grün regierten Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen möglich ist, muss auch in Rheinland-Pfalz machbar sein“. Sie verweisen darauf, dass in diesen Ländern der Namenszusatz „Bad“ auch weiterhin geführt werden kann, auch wenn die Grundlage für das Heilbadprädikat nicht mehr besteht. Die CDU-Parlamentarier regen daher an, das Kurortegesetz oder geeignete andere Rechtsnormen des Bundeslandes um einen entsprechenden Passus zu ergänzen. Auch der Bad Bodendorfer Ortsverein der SPD hat mittlerweile eine Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es: „Viel diskutiert wird derzeit nicht nur in Bad Bodendorf das seit über zehn Jahren bei der ADD Trier laufende Prüfungsverfahren zum Heilbad-Status von Bad Bodendorf. Davon zu trennen ist die Frage, ob Bad Bodendorf auch ohne Heilbad-Status den Bad-Titel behalten kann. Hierüber hat das Innenministerium erst zu entscheiden, wenn das derzeit noch laufende Erörterungsverfahren zum Prädikat des Heilbad-Status abgeschlossen ist.
Fehlende Voraussetzungen für den Heilbad-Status sind seit vielen Jahren bekannt
Jeder, der sich sachlich mit den Voraussetzungen für einen Heilbad-Status auseinandersetzt, wird erkennen müssen, dass in Bad Bodendorf dafür seit vielen Jahren wesentliche Elemente fehlen. Eine Mängelbeseitigung ist der Stadt nicht gelungen, obwohl der Sachverhalt viele Jahre bekannt ist. Der Sinziger Stadtrat hat in der Vergangenheit nicht die Mittel bereitgestellt, um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Ein Sinneswandel ist angesichts der Haushaltslage auch nicht zu erwarten. Unverständlich sind in diesem Zusammenhang dann Äußerungen in der Kommunalpolitik, die den Abschluss des nun seit über einem Jahrzehnt andauernden Verfahrens als „rasante Entscheidung“ und „Eilverfahren“ bezeichnen. Auch der Hinweis, in Bad Bodendorf wohne schließlich die Wirtschaftsministerin, die im Übrigen das Verfahren selbst nicht in Gang gebracht hat, wird selbstverständlich den Heilbad-Status nicht retten können.“
Neue Schilder sorgen für Missverständnisse
Für Unruhe an ganz anderer Stelle sorgten dann die Entwicklungen im ehemaligen Kurpark. Denn dort gibt es seit dem vergangenen Mittwoch drei neue Schilder mit einem eigentlich ganz unmissverständlichen Text: Privatgrundstück - Betreten verboten. Ganz bitter ernst sind die Schilder der Kurparkeigentümer, der Familie Spitzlei-Monschau, die auch Eigentümer des Seniorenzentrums Maranatha ist, wohl nicht gemeint. Nach Aussagen von Harald Monschau sind die Schilder aus versicherungstechnischen Gründen aufgestellt worden. In der Sinziger Verwaltung hält man den Zeitpunkt des Schilderaufstellens für extrem unglücklich. Doch just der Kurpark zeigt auch, an vielen Baustellen in Sachen Bad und Bad-Titel selbst in jüngster Zeit nicht mehr gearbeitet wurde. Der Park selbst bekommt durch das hochstehende Gras und viele Blüten ein romantisch-verwildertes Aussehen. Und seit über einem Jahr sind sich die Stadt Sinzig und die Eigentümer des „Kurparks“ in Sachen Pacht keinen Schritt näher gekommen. Zum Hintergrund: Über viele Jahre hatte die Stadt den Park zum symbolischen Preis von einem Euro gepachtet und dafür aber die Pflege übernommen. Mit jährlichen Kosten von über 20.000 Euro samt übernommener Grundsteuer und Oberflächenentwässerung. Die Eigentümer warten auf die Fortführung der Verhandlungen mit der Stadt und eine Klärung der Sachlage. Das Fehlen eines Kurparks, der diesen Namen auch verdient, ist einer der Gründe, warum Bad Bodendorfer im Sommer sein Heilbadprädikat verlieren dürfte.
Neue Schilder im einstigen Kurpark: klare Ansage aus versicherungsrechtlichen Gründen.
Viel Bildsymbolik: Die Zuständigkeit für das Bad im Namen liegt nun bei der Kreisverwaltung. Fotos: BL
