Allgemeine Berichte | 01.03.2013

Mundartkreis Sinzig

Als Besucher im Amtsgericht

Eine Institution mit schon langer Tradition in Sinzig

Sinzig. Obwohl nicht „zum Termin geladen“, erschien, auch trotz Grippeepidemie, eine ansehnliche Anzahl von Interessierte zur Besichtigung des Sinziger Amtsgerichts, zu der der Mundartkreis eingeladen hatte. Justizamtsrätin Sigrid Seul begrüßte die Erschienen, auch im Namen des Hausherrn, Direktor Hergarten, bevor sie auf die schon lange Geschichte des Gerichtswesens in Sinzig einging. Schon 1220 lässt sich urkundlich eine Rechtsprechung in Sinzig nachweise, als die Gerichtsbarkeit noch beim Landesfürsten lag.

Die Franzosenzeit

Eine einschneidende Änderung brachte die Franzosenzeit unter Napoleon, der ein genau geregeltes mehrstufiges Gerichtswesen mit einem Friedensrichter auf der örtlichen Ebene einführte. Die nächste Änderung brachte dann ab 1815 Preußen mit der Einrichtung eines Polizei- und Rheinzollgerichtes, dessen Bezeichnung ab 1821 preußisches Friedensgericht war. Anstelle der Friedensgerichte erfolgte ab 1879 die Einrichtung von königlich preußischen Amtsgerichten und damit auch die Errichtung des Amtsgericht Sinzig. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste die Bürgermeistereien Niederbreisig, Sinzig, Remagen sowie Königsfeld mit Ausschluss der Gemeindebezirke Blasweiler, Heckenbach und Ramersbach.

Aufgaben des Sinziger Gerichts

Heute umfasst der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Sinzig die Städte Sinzig und Remagen sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal. Zu den Aufgaben des Sinziger Gerichts gehören Straf- und Zivilsachen, Nachlass- und Familienangelegenheiten, Betreuungsfälle, Führen des Grundbuches und Vollstreckungsangelegenheiten. Zur Erledigung der umfangreichen Aufgaben sind 7 Richterinnen und Richter sowie 7 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und 27 Servicekräfte beim Amtsgericht Sinzig tätig.

Wechselnde Bürostandorte

Untergebracht ist das Gericht heute in dem als preußisches Amtsgericht errichteten Gebäude, das 1915 in Betrieb genommen wurde. Zuvor war das Gericht im Stadthaus am Kirchplatz zusammen mit der Stadtverwaltung und der Schule untergebracht. Hier zeigte sich zuletzt, dass die zur Verfügung stehenden Büros für das Gericht nicht ausreichten, um die gestiegenen Aufgaben erledigen zu können. Obwohl bereits 1907 von der Justizbehörde der Neubau eines Gerichtsgebäudes an der heutigen Stelle bewilligt wurde, dauerte es dann noch 8 Jahre bis zur Fertigstellung des Neubaues. Der Raumbedarf bis zur Fertigstellung des neuen Gerichtsgebäudes konnte nur durch die Verlagerung einzelner Dienststellen in das ab 01. Juni 1909 angemietete alte Pfarrheim an der Zehnthofstraße gedeckt werden. Wesentlich kürzer dauerte es vom Beschluss des Stadtrates am 13. Dezember 1834 auf dem Kirchplatz ein neues Schul- und Stadthaus zu bauen bis zu dessen Fertigstellung 1837. Damit war auch der Zeitpunkt gekommen, dass das Friedengericht, so die damalige Bezeichnung des Gerichts, mit der Stadtverwaltung von der Martelsburg an der Eulengasse in das neue Gebäude im Zentrum der Stadt umzog.

Kurioses

Frau Seul wusste aber auch von verschiedenen Episoden aus der Vergangenheit zu berichten, die aus heutiger Sicht zum Schmunzeln führen. So etwa 1902 die Einschätzung der Wirkungsweite und der Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage. Als sich der Bürgermeister und der dies beantragende Richter nicht über die Anschaffung einer Blitzschutzanlage auf dem Stadthaus einigen konnten, wurde hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Feuersicherer Raum

Darin wird festgestellt, dass die auf dem Kirchturm befindliche Auffangstange des Blitzableiters ausreichend sei auch die Geschäftsräume des Amtsgerichts zu sichern. Dazu wird dann angemerkt, „dass die Grundbücher in einem feuersicheren Raume …untergebracht sind, so dass durch einen vom Blitzschlag verursachten Brand ihre Rettung nicht schwierig wäre.“ Letztendlich dann der Hinweis, dass das Haus außerdem eine Wasserleitung besitzt, welche bei Ausbruch eines Feuers große Wassermassen liefern kann. Bei dieser Art großflächigem Blitzschutz durch eine Anlage kann man nur sagen, Gott sei Dank, dass es keinen Blitzeinschlag auf dem Stadthaus gegeben hat.

Beleuchtung mit Petroleumlampen

Bis zur Einführung der elektrischen Beleuchtung im Jahre 1903 erfolgte die Beleuchtung mit Petroleumlampen. Im Jahre 1902, im letzten Jahr der altertümlichen Beleuchtungsart, wurden hierfür 170 Liter Petroleum und 32 Schachteln Zündhölzer benötigt.

Einen Eindruck von der Sparsamkeit im öffentlichen Bereich zur damaligen Zeit vermittelt auch die Ausstattung der Räume mit elektrischen Lampen. So wurde 1914 zunächst nur die Notwendigkeit zur Ausleuchtung von 6 Räumen allein mit Lampen für die Sitzflächen, nicht aber auch für Deckenlampen anerkannt. Erst auf Intervention von unten wurden dann auch die restlichen Deckenlampen bewilligt.

Rundgang

Beim abschließenden Rundgang konnten die Besucher einen Blick in den kleinen Sitzungssaal, einzelne Büros und die Arrestzellen werfen. Die gezeigten Handschellen erzeugten bei einigen Besuchern ein leichtes Schaudern. Den Dank an Frau Seul für den lehrreichen und interessanten, teilweise auch humorvollen Abend sprach im Namen aller Petra Wagner aus.

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