Allgemeine Berichte | 31.01.2016

UFH Bad Neuenahr-Ahrweiler beschäftigten sich mit dem Thema „Patientenverfügung“

Ein Muss für den Fall der Fälle

Referentin Elisabeth Fulgraff ( 5.v.l., letzte Reihe) inmitten der Schar von interessierten Unternehmerfrauen. privat

Kreis AW. Das Thema „Wie wichtig sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, etc.“ wurde beim letzten Treffen der Unternehmerfrauen im Handwerk aus den eigenen Reihen von der selbständigen Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht, Elisabeth Fulgraff aus der Kanzlei Laage-Fulgraff in Bad Neuenahr-Ahrweiler, ausführlich erläutert.

Es ist ein Muss für den Fall der Fälle: Wer verhindern will, dass er bei schwerer Pflegebedürftigkeit über einen langen Zeitraum künstlich am Leben erhalten wird, braucht eine Patientenverfügung. Wer später nicht von einer fremden, vom Betreuungsgericht bestellten Person betreut werden will, weil er seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, sollte eine Vorsorgevollmacht schreiben.

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen man zu seiner medizinischen Versorgung wünscht und welche man ablehnt. So übt man vorab sein Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass man bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall seinen Willen nicht mehr äußern kann. Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollte man sich vor allem mit seinem Arzt beraten. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen. Am besten händigt man den Angehörigen und dem Hausarzt eine Kopie davon aus.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person seines Vertrauens, stellvertretend für sich zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn man die Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann. Man kann die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder beurkundet sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sollten von Zeit zu Zeit, circa alle zwei bis fünf Jahre, überprüft und eventuell erneuert werden. Man kann sie bei der Bundesnotarkammer zur Verwahrung und Registrierung hinterlegen.

Die erste Vorsitzende Cornelia Adams dankte Elisabeth Fulgraff für den sehr interessanten Abend und appellierte an alle, besonders aber an die jungen Unternehmerfrauen, sich mit diesem wichtigen Thema frühzeitig und in gesunden Tagen zu beschäftigen.

Pressemitteilung

UFH Bad Neuenahr-Ahrweiler

Referentin Elisabeth Fulgraff ( 5.v.l., letzte Reihe) inmitten der Schar von interessierten Unternehmerfrauen. Foto: privat

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