ÖFFENTLICHE ZAHLUNGSERINNERUNG
Am 15. November 2026 sind folgende Steuern und Abgaben mit dem Rest des Jahresbetrages für das Haushaltsjahr 2026 fällig:
• Gewerbesteuer
• Grundsteuer A und B
• Hundesteuer
• Landwirtschaftskammerbeitrag
• Straßenreinigungsgebühren
• Nutzungsgebühren
• Pacht
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Bürgernummer auf eines der nachstehend genannten Konten der Stadtkasse Sinzig zu überweisen:
Kreissparkasse Ahrweiler,
BIC: MALADE 51 AHR, IBAN: DE47 5775 1310 0000 5003 06
Volksbank RheinAhrEifel eG,
BIC: GENODE D1 BNA, IBAN: DE84 5776 1591 0100 1830 00.
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge (1% für jeden angefangenen Monat) berechnet und erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.
Sinzig, 30.10.2026
Stadtverwaltung Sinzig
- Stadtkasse -
gez. Drötboom
Öffentlich bekanntgemacht am 02.11.2026 im Internet unter www.sinzig.de