Allgemeine Berichte | 27.11.2015

43-jähriger angeklagt

Vergewaltigung in zwei Fällen und Körperverletzung

Remagen/Bonn. Verantworten u.a. wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung muss sich ab dem 10. Dezember de 43-jährige Zlyad N. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, an zwei Tagen zwischen September 2013 und Februar 2014 in Bonn und Remagen seine mit ihm nach islamischem Recht verheiratete Frau vergewaltigt zu haben. Darüber hinaus soll er sie an einem weiteren Tag im Februar 2014 u.a. mit seiner Faust in ihr Gesicht geschlagen und sie anschließend am Boden liegend mit dem beschuhten Fuß getreten haben. Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung am 18.12.2014 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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