Jugendschöffengericht Ahrweiler
Verspäteter Blackout des vermeintlichen Opfers
Drei Angeklagte wurden freigesprochen
Ahrweiler. Ein verspäteter Blackout des vermeintlichen Opfers hat beim Ahrweiler Jugendschöffengericht zum Freispruch von drei Angeklagten geführt. Die drei Männer im Alter von 20 bis 25 Jahren waren ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft sollten die drei nach einer durchzechten Nacht am Morgen des 11. November 2012 auf der Rheinpromenade in Bad Breisig auf einen 26-Jährigen eingeprügelt haben. Schließlich seien die Kontrahenten im Rhein gelandet, wo die Auseinandersetzung ihre Fortsetzung gefunden habe. Laut Anklage sollen die drei ihr Opfer immer wieder untergetaucht haben, so dass dessen Freundin um sein Leben gefürchtet haben will. Die 27-Jährige selbst gibt an, ins Wasser gestiegen zu sein, um ihren Freund aus der bedrohlichen Lage zu befreien. Noch am selben Morgen hatte der 26-Jährige Anzeige bei der Polizei erstattet, so dass sich das Trio jetzt vor Gericht hat verantworten müssen. Die Angeklagten behaupteten allerdings, dass der 26-Jährige auf einen der ihren losgegangen sei, und der 20-Jährige schließlich habe aus den Fluten gezogen werden müssen. Die Freundin des angeblichen Opfers wurde anderthalb Stunden vernommen. Denn die 27-Jährige schilderte eine dritte Version und verwickelte sich zudem in Widersprüche. Weil die junge Frau offensichtlich die Unwahrheit erzählte, drohten ihr Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sie unter Eid zu stellen. Der Prozess schien sich auf ungeahnte Weise zuzuspitzen. Dann jedoch erlebten die Prozessbeteiligten einen ebenso kurzen wie kuriosen Auftritt des angeblichen Opfers. Hatte er bei der Polizei noch lückenlos geschildert, wie ihn die drei Angeklagten in die Mangel genommen und ihn im Wasser immer wieder untergetaucht hätten, gab er diesmal an, hinsichtlich der Geschehnisse einen „Blackout“ zu haben. „Ich habe an diesem Abend gesoffen und kann mich an rein gar nichts mehr erinnern“, behauptete der 26-Jährige lapidar.
Damit war das bis dato geführte Verfahren nur noch Makulatur. Zwar gab sich das Gericht überzeugt, dass es eine Auseinandersetzung gegeben habe. Fest stehe auch, dass mindestens zwei der Angeklagten daran beteiligt gewesen seien. Allerdings sei die Anklage von einer Unterlegenheit des Opfers ausgegangen, so dass es spätestens im Wasser verteidigungsunfähig gewesen sei. Damit wäre der Tatbestand der gemeinschaftlichen Körperverletzung erfüllt gewesen. Stattdessen führe das Aussageverhalten des 26-Jährigen dazu, dass sich der Tathergang nicht eindeutig klären und damit auch nicht mehr feststellen ließe, wer der Aggressor gewesen sei. Damit sei den Angeklagten die Tat nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Alle drei seien somit freizusprechen. Hätten sich die Vorwürfe im Zuge des Prozesses bestätigt, hätte insbesondere der jüngste der drei Angeklagten eine empfindliche Strafe erwarten können. Wie auch der 23-jährige Mitangeklagte war er Mitglied der sogenannten „BBG“-Bande („Bad Breisiger Gangster“), die sich vor vier Jahren für insgesamt 54 Einbrüche vor Gericht hatte verantworten müssen. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Pkw-Aufbrüche. Darüber hinaus war die Bande zweimal in die Römer-Thermen eingestiegen. Der 20-Jährige war damals zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Zum Zeitpunkt des vermeintlichen Körperverletzungsdeliktes stand er noch unter Bewährung, so dass er neben der neuen Strafe mit einem Widerruf hätte rechnen müssen. Doch der plötzliche „Blackout“ des angeblichen Opfers hat ihn womöglich vor einer Verurteilung bewahrt.
