Tennisclub Mülheim-Kärlich e.V. lädt zur Versammlung ein
Änderung der Vereinssatzung geplant
Jahreshauptversammlung am 10. April
Mülheim-Kärlich. Der TC Mühlheim-Kärlich lädt alle Mitglieder am Montag, 10. April, 19 Uhr, in das TCMK-Clubhaus (Heeresstraße) zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers; 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung; 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit; 5. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung; 6. Berichte aus den Ressorts: a. Öffentlichkeitsarbeit/Spenden und Sponsoring, b. Sport, c. Liegenschaften; 7. Finanzbericht der Schatzmeisterin; 8. Bericht der Kassenprüfer; 9. Aussprache über die Berichte; 10. Entlastung des Vorstandes; 11. Wahl eines Versammlungsleiters; 12. Vorstandswahlen; 13. Abstimmung über Antrag Satzungsänderung.
Der Vorstand stellt folgende Satzungsänderung (§5, Punkt 4 c.) zur Abstimmung:
§5 Der Vorstand
Bisher:
1. „Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt, seine Amtszeit dauert jedoch bis zur nächsten gültigen Wahl fort.
Der Vorstand arbeitet:
a. als geschäftsführender Vorstand (Vorstand im Sinne des § 26 BGB), bestehend aus den drei gleichberechtigen Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer, dem Sportwart und dem Jugendwart,
b. als Gesamtvorstand bestehend aus dem sportlichen Leiter sowie bis zu fünf Beisitzern.
2. Je zwei der Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB vertreten den Verein nach außen, wobei einer dieser beiden Vorstandsmitglieder einer der drei gleichberechtigten Vorsitzenden ist.
3. Der Vorstand leitet den Verein. Die Vorsitzenden berufen und leiten die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei Vorstandsmitglieder es beantragen. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.“
Neu:
4. „Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt, seine Amtszeit dauert jedoch bis zur nächsten gültigen Wahl fort.
Der Vorstand arbeitet:
c. als geschäftsführender Vorstand (Vorstand im Sinne des § 26 BGB), bestehend aus den zwei gleichberechtigen Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer, dem Sportwart und dem Jugendwart,
d. als Gesamtvorstand, bestehend aus dem sportlichen Leiter sowie bis zu fünf Beisitzern.
5. Je zwei der Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB vertreten den Verein nach außen, wobei einer dieser beiden Vorstandsmitglieder einer der drei gleichberechtigten Vorsitzenden ist.
6. Der Vorstand leitet den Verein. Die Vorsitzenden berufen und leiten die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei Vorstandsmitglieder es beantragen. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.“
14. Abstimmung über satzungsgemäße Anträge der Mitglieder;15. Sonstiges; 16. Schließen der Versammlung.
Anträge zu TO-Punkt 14 sind bitte schriftlich bis zum 8. April an André Reichenthaler, Hauptstraße 66a in Urbar oder per Email an andre.reichenthaler@gmx.de zu richten.
Pressemitteilung
TC Mülheim-Kärlich
