Der TV 05 Mülheim informiert
Funktionelle Gymnastik
Mülheim. Am 24. August wird unter Beachtung der Corona-Hygieneregeln wieder mit den Übungsstunden begonnen.
Die Duschen und Umkleideräume sind noch gesperrt. Daher wird gebeten, in Sportkleidung zu kommen und in der Halle nur die Straßen- gegen Hallenschuhe zu wechseln. Bitte mitbringen:
Einen Kugelschreiber, da man sich in eine Anwesenheitsliste eintragen muss, sowie eine eigene Matte.
Wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, darf die Halle nicht betreten.
Bürger wollen Kita Burgzwerge dauerhaft am jetzigen Platz erhalten
- Thomas Napp: Die derzeitige Containeranlage war als Übergangslösung gedacht und ist baulich nicht für eine langfristige Nutzung ausgelegt. Ich selbst arbeite in solchen Containern und mit der Zeit tauchen dort massive...
„Wie viel Religion verträgt unsere Stadt?“
- H. Schüller: Nein, genau die Frage "wie viel" ist hier die richtige. Denken Sie einmal an die über Jahrhunderte verheerende Dominanz der christlichen Kirche in unserem Land, an Hexenverbrennung, Waffensegung, Judenverfolgung,...
- Boomerang : Die Frage sollte sein - welche Religion verträgt unsere Stadt.
FDP fordert Rückbau der Fahrbahnverengungen im Bereich der Moseluferstraße
Liberale sehen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und Haftungsrisiken für die Stadt/Beschwerden von Reisebusfahrern
- Boomerang : Und während dessen laufen Überlegungen die Balduinbrücke zur Fahrradstraße zu machen.
Kurzweiliges Bühnenspektakel mit versierten Akteuren
Theaterensemble Treis erfreut mit amüsantem Dreiakter
Treis-Karden. Exakt eine Woche bevor am Adventskranz die erste Kerze angezündet wird, spielt das Theaterensemble Treis bereits mit dem Feuer.
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Allgemeine Berichte
Friedhof stellt das Wasser ab
Mayen. Die Friedhofsverwaltung macht darauf aufmerksam, dass das Wasser aufgrund der gemeldeten Temperaturen ab sofort für die Wintermonate abgestellt wird.
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Winterdienst in Rheinbach: Räum- und Streupflicht beachten
Sicher durch den Winter
Rheinbach. Mit Beginn der winterlichen Witterung erinnert die Stadtverwaltung Rheinbach an die Räum- und Streupflicht gemäß der Winterdienst- und Straßenreinigungssatzung. Diese regelt klar, welche Aufgaben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie städtische Dienste im Rahmen des Winterdienstes übernehmen.
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