GStB begrüßt Ausnahmegenehmigungen
Public Viewing während der Fußball-WM 2018 ermöglicht
Region. Der Gemeinde- und Städtebund (GStB) begrüßt die Möglichkeit, auch während der Fußball-WM 2018, bei der Spiele in den Abend- und frühen Nachtstunden stattfinden, über Ausnahmegenehmigungen beim Lärmschutz Public-Viewing-Veranstaltungen zuzulassen. Die positiven Erfahrungen mit gemeinschaftlichem öffentlichen Fußballgucken zeigen, dass dies das Gemeinschaftsgefühl und das Miteinander unterschiedlicher Kulturen vor Ort stärken kann. Auf Grundlage der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018“ werden die zuständigen Behörden verantwortungsvoll vorgehen und im Einzelfall Genehmigungen für Veranstaltungen auf Plätzen und in Freizeitanlagen erteilen. Dabei findet etwa die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf ebenso Berücksichtigung wie die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen.
Pressemitteilung des GStB