Kreis COC
Belehrungen wieder möglich
Kreis COC. Ab dem 15. März finden montags und mittwochs vormittags wieder Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt Cochem-Zell statt. Die Terminvergabe ist ab sofort unter folgenden Telefonnummern möglich: Maren Höhnen-Heins, Tel.: 02671/61-379 und Marion Ramler, Tel.: 02671/61-351. Diese Information richtet sich an alle Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder die gewerbsmäßig Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
