Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit
Energieausweise sind zehn Jahre gültig - Die Ersten wurden im Juli 2008 ausgestellt
Kreis Neuwied. Im vergangenen Jahr verfielen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2010 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.
Der Energieausweis ermöglicht es potentiellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt.
Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Die Energieausweise selbst werden im Rahmen unserer Energieberatung nicht ausgestellt.
Die telefonische Beratung ist kostenfrei.
Die nächsten Beratungstermine finden im Landkreis Neuwied wie folgt statt: In Asbach am 17. Juni von 13:45 bis 16:45 Uhr, In Bad Hönningen am 1. Juli von 8:15 bis 12 Uhr, In Dierdorf am 25. Juni von 15 bis 18 Uhr, In Neuwied am 10. Juni von 14 bis 17:45 Uhr und In Rengsdorf am 9. Juli von 15 bis 18 Uhr.
Die Beratungen werden telefonisch durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich unter (08 00) 60 75 600 (kostenlos).
Pressemitteilung
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
