Ortsgemeinde Nickenich
Früchte dürfen gepflückt werden
Nickenich. Häufig wird bei der Ortsgemeinde Nickenich angefragt, ob die Früchte an den Obstbäumen im Bereich der Feldflur und an der Eicher Straße gepflückt werden dürfen. Grundsätzlich ist dies erlaubt und können ohne Anfrage geerntet werden.
