Katholischen Familienbildungsstätte Neuwied
Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung
Am 12. Juni im Mehrgenerationenhaus
Neuwied. In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztliche Maßnahmen Personen zu ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche sie ablehnen. So kann eine Person vorab ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall ausüben, das sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall ihren Willen nicht mehr äußern kann. Was in der Patientenverfügung drinstehen muss, wann sie in Kraft tritt, warum sie mit einer Vollmacht kombiniert sein sollte, all das wird erläutert. Termin der Informationsveranstaltung ist der 12. Juni von 19 bis 20.30 Uhr. Die Leitung hat Bernhard Lahr. Information und Anmeldung: Mehrgenerationenhaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 5, Tel. (0 26 31) 34 45 96, E-Mail: mgh@fbs-neuwied.de
