Kabarettist am 27. Mai 22 in der Rheinhalle
Jürgen B. Hausmann in Remagen
Remagen. Lange mussten die Besuchern warten - endlich ist es soweit: Am 27. Mai (Freitag) gastiert der beliebte Kabarettist Jürgen B. Hausmann mit seinem aktuellen Programm „Jung, wat biste jroß geworden“ in der Rheinhalle Remagen. Beginn der Veranstaltung ist um 20 Uhr. Seit über 20 Jahren begeistert Jürgen B. Hausmann nun schon mit seinem wunderbaren Kabarett „direkt von vor der Haustür“. Das möchte der Kabarettist natürlich auch mit dem Publikum feiern - mit seinem Jubiläumsprogramm „Jung, wat biste jroß jeworden!“. Herrlich überdreht und doch wie aus dem Leben gegriffen - Hausmann hat seine Beobachtungen und Erfahrungen wieder einmal in urkomische Anekdoten verpackt. Sein Kabarett entspringt direkt den Wohnzimmern, Vereinsheimen und Hobbymärkten unseres Landes, seine Figuren stammen aus der Familie, von nebenan oder laufen ihm zufällig über den Weg. Und die Reaktionen im Publikum offenbaren, dass sich wohl der ein oder andere wiedererkennt. Gerade darin liegt die große Stärke von Jürgen B. Hausmann. Denn dank seiner ausgezeichneten Beobachtungsgabe und seines Gespürs für Komik verwandelt der Kabarettist alltägliche Situationen und Menschen wie Du und ich in treffsichere, amüsante Geschichten und echte Originale. Oder verarbeitet sie in seinen herrlichen Gesangsnummern, bei denen ihn sein langjähriger musikalischer Partner Harald Claßen unterstützt. Eintrittskarten für diesen besonderen Abend erhalten Sie über www.daskartenhaus.info und bei allen CTS-Eventim-Vorverkaufsstellen.
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Bad Neuenahr-Ahrweiler: Manga jetzt in der Stadtbibliothek verfügbar
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06.04.: Schwerer Unfall auf der L330: Motorradfahrer nach Unfall mit Pkw schwer verletzt
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Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus
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Allgemeine Berichte
Ortsübliche Bekanntmachung
Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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