Agentur für Arbeit
Komfortabler Service
„Selfie-Ident-Verfahren“
Kreis Neuwied. In normalen Zeiten ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie ist alles anders: Da die Agentur für Arbeit Neuwied seit 18. März geschlossen ist, haben sich bisher ca. 3000 Menschen telefonisch oder online arbeitslos gemeldet. Ab Juli muss nun seitens der Arbeitsagentur die Identitätsprüfung für diesen Personenkreis nachgeholt werden.
Dafür bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) befristet bis zum 30. September das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ per Nect-App für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen mittels videofähigem Endgerät (Smartphone oder Tablet) erfolgen. Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, werden von der Arbeitsagentur angeschrieben. Der Aufruf der entsprechenden Internetseite kann einerseits über einen übersandten QR-Code oder über die URL www.arbeitsagentur.de/selfie-ident erfolgen. Die Anmeldung erfolgt mit Benutzername und Passwort der Agentur für Arbeit, welche im Anschreiben benannt sind. Wichtig! Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung) mit holografischem Merkmal.
